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Gilt eine Betriebsvereinbarung für leitende Angestellte, wenn für diese der TVöD gilt?

W
Winterapfel
Okt 2021 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neuer Betriebsrat und brauchen dringend Rat zu folgendem Sachverhalt: Unser Betrieb unterliegt dem TVöD. Der alte Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt nach §18 TVöD mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, in der auch Regelungen für leitende Angestellte nach §5(3)BetrVG enthalten sind. Diese leitenden Angestellten haben nicht den Betriebsrat gewählt, besitzen aber auch keine einzelvertraglichen Vereinbarungen. Sie unterliegen also nicht dem BetrVG, aber dem TVöD. Ist eine solche Betriebsvereinbarung wirksam?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

01.12.2014 um 10:59 Uhr

@Winterapfel Der BR kann für leitende Arbeitnehmer keine bindenden Betriebsvereinbarungen abschließen, weil er gem. § 5 BetrVG 3 Absatz nicht für diese zuständig ist

N
Nubbel

01.12.2014 um 14:08 Uhr

welcher tvöd ? je nach dem gibt es nicht viel zu regeln, aber auf keinen fall für leitende angestellte. §1 tvöd kann helfen.

G
gironimo

01.12.2014 um 15:50 Uhr

§ 5-ler - das Können doch nur eine Hand voll (wenn nicht weniger) Personen sein. Und in der Regel braucht man sich wegen des Entgelts nicht um die Sorgen.

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