Erstellt am 29.11.2014 um 14:59 Uhr von metallica
Fragen kann man. Poste dann hier mal die Antwort, ist bestimmt lustig.
Erstellt am 29.11.2014 um 15:43 Uhr von Moreno
Na da zahl ich lieber selber! :-)
Erstellt am 29.11.2014 um 16:04 Uhr von Pickel
Aus der BR-Arbeit darf kein Vorteil entstehen, den ihr durch diese Zuwendung annehmen würdet. Allein die Drage danach ist also gesetzeswidrig.
Erstellt am 30.11.2014 um 12:14 Uhr von Kölner
Den Gedanken, für eine interne BR-Feier erwirtschaftete Gelder der Belegschaft über den AG einzufordern, würde ich möglichst aus meinem Ideenpool löschen.
Erstellt am 30.11.2014 um 19:16 Uhr von BloodyBeginner
Bei uns hat jede Abteilung ein vom AG bezahltes Weihnachtsessen. Somit auch der BR. Also bekommt der BR keine Extrawurst sondern nur das was jeder bekommt.
Es kann höchstens sein dass manche BRMs zweimal essen gehen. Einmal mit ihrer Abteilung und einmal mit dem BR.
Erstellt am 30.11.2014 um 21:48 Uhr von Nubbel
ach so, und die brm dürfen in ihren abteilungen nicht feiern?
Erstellt am 30.11.2014 um 22:30 Uhr von pillepalleTR
Im Mittelalter gabs einen Spruch der Minnesänger und Gauckler am Hof:
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."
Ich persönlich würde mir als BR eher ein Magenband (auf eigene Kosten) setzen lassen, als den Chef nach sowas zu fragen.
Erstellt am 01.12.2014 um 13:33 Uhr von BloodyBeginner
Nubbel meinst du mich mit der Frage?
Falls ja, hatte ja geschrieben dass es sein kann dass manche BRMs zweimal essen gehen. Einmal mit ihrer Abteilung und einmal mit dem BR. Natürlich können die BRMs mit ihrer Abteilung essen gehen. Die Teilnahmemöglichkeit an dem Termin ist ja auch gesetzt.
Die Teilnahmemöglichkeit an der Feier des BR ist aber nicht unbedingt jedem BRM möglich da Schichtbetrieb.