Mitbestimmung ja oder nein?
Hallo!
Fällt die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Mitarbeiters um 4 Stunden unter das Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (13)
26.11.2014 um 16:03 Uhr
ja, weil es eine personelle Einzelmaßnahme ist.
26.11.2014 um 16:47 Uhr
Nein weil es unter 10 Stunden sind :-)
26.11.2014 um 17:01 Uhr
26.11.2014 um 17:23 Uhr
Handelt es sich um wöchentlich 4 h mehr iSv Überstunden oder soll die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geändert werden.
26.11.2014 um 17:42 Uhr
@moreno
kann es sein, dass du die 10 Stunden im TzBfG im §12 gefunden hast? Dort geht es um Arbeit auf Abruf aber die scheint nicht vorzuliegen, jedenfalls geht das aus der Frage nicht hervor.
26.11.2014 um 17:55 Uhr
gute Frage metallica, daran erkennt man den Profi
26.11.2014 um 19:54 Uhr
@wieso les Dir mal das BAG Urteil vom 9.12.2008 durch da ist geregelt das eine Stundenerhöhung ab 10 Wochenstunden als erheblich gilt und mitbestimmungspflichtig ist.
26.11.2014 um 20:42 Uhr
Naja, ein Urteil ist es ja jetzt nicht, sondern ein Beschluss, was durchaus nicht das gleiche ist. BAG Beschl. v. 09.12.2008, Az.: 1 ABR 74/07
Dass es bei den 10 Std. nur um Teilzeit gehen kann, dürfte ja auch auf der Hand liegen.
Alles andere wären Über- oder Mehrstunden, die unabhängig von der Größe sowieso einer MB unterliegen. Hier geht es aber nicht nur um die Stundenzahl, sondern auch um die dauer. Was unter umständen, dann auch eine MB pflichtige Handlung sein kann.
26.11.2014 um 20:57 Uhr
Beschluss oder Urteil - da sollte man die Worte nicht auf die Goldwaage legen. Bekanntlich gibt es zwei Wege bei der Arbeitsgerichtsbarkeit.
BR gegen AG dann Beschlussverfahren
AN gegen AG Klageverfahren
Wenn es also um die Frage der Mitbestimmung zwischen BR und AG ging ist es klar, dass ein Beschluss am Ende des Verfahrens steht. Ist also in keiner Weise minderwertiger.
Aber es stimmt schon - es ist nicht klar, wovon wir eigentlich reden.
26.11.2014 um 21:09 Uhr
@ Cosinus
"Dass es bei den 10 Std. nur um Teilzeit gehen kann, dürfte ja auch auf der Hand liegen.
Alles andere wären Über- oder Mehrstunden, die unabhängig von der Größe sowieso einer MB unterliegen."
Das ist doch ziemlicher Kappes ... so kann auch die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft um 10 Stunden erhöht werden!
Da die Fragestellung aber lediglich auf eine Erhöhung um ViER Stunden abhebt, ist´s vollkommen egal, ob es um eine Teil- oder Vollzeitkraft geht. Ein MBR greift mit Sicherheit NICHT!
26.11.2014 um 21:53 Uhr
Haben dem Gärtner heute wieder zu viele Maulwürfe in den großen Zeh gebissen?
Trotz deiner Schmerzen, weißt du hoffentlich schon noch, was Vollzeit eigentlich ist und wie sie sich auf einen Betrieb bezogen definiert oder?
Zitat Hoppel: „Das ist doch ziemlicher Kappes ... so kann auch die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft um 10 Stunden erhöht werden!“
Natürlich kann sie das in Ausnahmefällen, kommt nur darauf an, wie hier ein BR oder wenn es den nicht gibt, der betroffene mitspielt. Nur durch Direktionsrecht geht es mit Sicherheit nicht.
Ich kann aber auch, wenn ich die Schmerzen im großen Zeh nicht immer ertragen will, zukünftig im Garten Sicherheitsschuhe anziehen. Vielleicht erhalten dann Antworten auch einen halbwegs gesitteten Anstrich.
26.11.2014 um 22:30 Uhr
Wenn die Referenzgröße für den Vollzeitarbeitsplatz z.B. 35 h/ w wäre könnte ein AN durchaus auf 39 h hochgehen, wenn das einvernehmlich geschieht, ein TV es nicht ausschliesst und der BR wäre Außen vor. Gleiches würde gelten wenn er aus Teilzeit 31 h/ w auf 35 hochgeht. Im Falle von Änderungskündigung wäre der BR beteiligt, im Falle von Mehrarbeit ebenfalls.
27.11.2014 um 08:57 Uhr
Vorausgesetzt es ist keine Mehrarbeit wird hier: http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/teilzeit-2825-mitbestimmung-des-betriebsratspersonalrats-bei-arbeitszeiterhoehung_idesk_PI13994_HI2347916.html alles ziemlich gut erklärt.
Verwandte Themen
WIe viele Stimmen hat jedes Betriebsratsmitglied bei der Wahl derFreistellungen?
ÄlterWIe viele Stimmen hat jedes Betriebsratsmitglied bei der Wahl der Freistellungen wenn es 9 Betriebsratsmitglieder, und einen Anspruch auf 3 Vollzeitfreistellungen, und nur 1 Listenvorschlag g
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Wahl des BA so richtig?
ÄlterWahl des BA so richtig? Also folgendes ist bei der Wahl des Betriebsausschusses gelaufen. Es standen 5 Kollegen zur wahl für 3 BAPlätze. Für jeden einzelnen wurde einzeln abgestimmt. z.B. AC 3 St
Einverständniserklärung im Zuge der EU-DSGVO
ÄlterHallo Forum, bei uns im Haus werden gerade alle Mitarbeiter um Abgabe einer Einverständniserklärung gebeten. Folgender Wortlaut:
Nur mal so...
ÄlterKennt es jemand, anstrengende endlose Diskussionen mit ehemaligen Vorsitzenden? Wir diskutieren jedes mal beim Thema Kündigung dasselbe. AG schickt Anhörung zur Kündigung und schreibt drunter, "mit b