Mandatsarbeit
SGB IX wo steht geschrieben, dass die Mandatarbeit vor normale Arbeit geht ich bin Schwerbehindertenvetreter, mein Personalleiter sieht dies anders, er schreibt mir vor wieviel Zeit ich dafür bekomme.
Community-Antworten (3)
26.11.2014 um 10:10 Uhr
Dies darf dein Personalleiter nicht. Wer BR-Arbeit behindert macht sich strafbar.
Schaue im § 37 BetrVG. und siehe auch im Fitting 27. Auflage §37, RN 16 oder auch RN 49.
Gruß Fantil
26.11.2014 um 10:19 Uhr
Im § 96 Abs. 4 SB IX findest Du die Formulierung:
Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Was und wieviel erforderlich ist, entscheidest Du im pflichtgemäßen Ermessen selbst. Nicht die Personalabteilung. Und die Worte "SIND ... befreit" heißt, dass es sich für den AG um eine zwingende Vorschrift handelt.
Damit ist der Text im § 96 SGB IX vergleichbar mit dem des § 37 BetrVG für Betriebsräte. Vielleicht besprichst Du mal die Möglichkeiten der ungehinderten Amtswahrnehmung mit dem BR, der sich hier ja auskennen müsste.
26.11.2014 um 10:39 Uhr
Google dir mal dies: Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern Gilt adäquat auch für die SBV ! Zeiten vorzuschreiben geht in Richtung Mandatsbehinderung, über den zeitaufwand entscheidet ausschliesslich der Mandatsträger, ausser die Hütte brennt.
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