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Ersatz bei Ausfall durch Krankheit

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Julia98
Nov 2022 bearbeitet

Wie sieht es aus wen ich durch Krankheit meines Kindes von Montag bis Freitag krankgeschrieben bin und am Wochenende ganz normal zum Dienst antrete kriege ich die eigentlich 2 vereinbarten freien Tage gut geschrieben?

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Community-Antworten (4)

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EDDFBR

02.11.2022 um 22:38 Uhr

Nein. Du hast ja trotzdem eine Vergütung für die Tage erhalten.

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DummerHund

02.11.2022 um 22:45 Uhr

Antwort. Nein Die freien Tage waren ja vorab vereinbart. Auch wenn deine AU durchgehend ausgeschrieben sind, sind freie Tage Arbeitsfrei. Du hättest den Arzt ja darauf hinweisen können das du Donnerstag und Freitag frei hast und er hätte dann die AU nur bis Mittwochs ausgestellt.

R
Relfe

03.11.2022 um 09:22 Uhr

welche 2 vereinbarten Tage? das solltest Du mal näher erklären? Wenn Du damit Tage meinst, die Du bekommen noch sollst, weil Du Sa+So arbeitest, dann stehen die Dir natürlich zu, wenn Du Sa+So hingehst zu arbeiten. Ob DU die Woche vorher "AU-wegen-Kind-krank" warst ist dafür nicht relevant.

E
enigmathika

03.11.2022 um 14:27 Uhr

Bei "Kind krank" zahlt nicht der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse. Diese erstattet Dir direkt oder über den Arbeitgeber den Lohnausfall, den Du wegen nicht geleisteter Arbeit erleidest. Das bedeutet: an Tagen, an denen Du ohnehin gar nicht hättest arbeiten müssen, muss die Kasse auch nichts erstatten. Dies solltest Du der Krankenkasse mitteilen, damit es nicht zu Überzahlungen kommt. Die freien Tage bekommst Du auf keinen Fall gutgeschrieben.

LG Enigmathika

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