Erstellt am 23.11.2014 um 20:28 Uhr von Kölner
Wenn kein Ersatz, dann ja
Erstellt am 23.11.2014 um 20:52 Uhr von gironimo
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG:
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. (...)
2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist