Mitwirkungs-/bestimmungsrecht bei Festlegung neuer Stellvertreter für Bereichsleiter
Hallo,
wenn für einen Bereichsleiter ein neuer Stellvertreter (intern) festgelegt wird, hat der BR bei dieser Personalfrage ein Zustimmungs-/Ablehnungsrecht oder besteht wenigstens die Pflicht von der GL rechtzeitig, also vor der Umsetzung, darüber informiert zu werden? In unserem Fall wurde der BR erst im Nachhinein darüber informiert.
Schönen Gruß
Community-Antworten (1)
21.11.2014 um 10:17 Uhr
Ist es denn ein leitender Angestellter? Dann käme § 105 BetrVG zum Zuge.
Ich denke aber eher nein - dann wäre zu prüfen, ob durch die Veränderungen eine Versetzung abzuleiten ist (§§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG). Allein Beförderungen können ohne BR laufen (aber natürlich grundsätzliches Inforecht aus den §§ 80, 92 BetrVG)
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