Erstellt am 02.11.2022 um 07:34 Uhr von SabiKa89
Wenn das dort zu vermittelten Wissen zu dem Arbeits- und Aufgabengebiet der Kollegin gehört, ist es wohl auch ihre arbeitsvertragliche Pflicht, sich hierin schulen zu lassen.
Aber was bringt eine solche Schulung, wenn man dazu "gezwungen" werden muss ?
Rechtlich habt hier hier recht wenig Ansätze um zu verhindert, das diese Schulung durchgeführt wird.
Nur bei der Umsetzung seid ihr als BR im Boot.
Hier würde ich mit dem Vorgesetzten sprechen und auf die aktuelle Situation aufmerksam machen.
Sollte die Kollegin (oder ein andere Teilnehmer) zum Zeitpunkt der Schulung erkranken, muss er/sie ja auch einen Ersatztermin für eine solche Schulung erhalten.
Erstellt am 02.11.2022 um 08:48 Uhr von Relfe
"Sie hat den Kopf so voll privat und beruflich "
das sie beruflich den Kopf voll hat, ist bei einer beruflichen Schulung eher wenig relevant, ist ja beides beruflich.
Wenn sie privat den Kopf voll hat, ist das sicher belastend, aber auch wenig relevant für die grundsätzliche Sachlage. Privat ist eben privat und der AG hat Anspruch darauf, dass das Privatleben die vertragliche Arbeitsleistung eben nicht mindert.
Wenn sie "überlastet" ist mit den privaten Problemen, dann wäre das einzig vernünftige zum Arzt zu gehen und sich ggf. eine AUB ausstellen zu lassen.
Ansonsten muss sie so-oder-so zur Arbeit kommen und somit dürfte das die Situation nicht grundlegend verschärfen, somit sehe nach deinen Angaben wenig Möglichkeiten die Schulung zu verhindern.
Etwas anders sieht es aus, wenn die Schulung nicht am Arbeitsplatz sattfindet, sie also "woanders" hin muss und dafür mehr Zeit und ggf. Fahrtkosten aufwendet wie an einem normalen Arbeitstag, das dürfte der AG nicht einfach anordnen.
Sicher muss sie die Schulung auch machen, wenn sie für die Tätigkeit notwenidig ist, aber den Termin müßte der AG mit ihr abstimmen.
Erstellt am 02.11.2022 um 09:17 Uhr von GabrielBischoff
Ich sehe auch erstmal keine Möglichkeit oder keinen Anlass eine Schulung zu verhindern, wenn die Rahmenbedingungen in Ordnung sind. Also Freistellung von der Arbeit, Kostenübernahme der Fahrt, etc.
Eventuell ist hier der richtige Weg eher das vertrauensvolle Gespräch. Vielleicht sind vor der Schulung 1-2 Tage Urlaub möglich um das private zu klären und die berufliche Organisation ist sowieso mit dem AG zu klären. Die Überlastung mit dem Tagesgeschäft ist vielleicht nicht kommuniziert und der AN kann der Tisch freigeräumt werden sodass sie sich konzentrieren kann.