Erstellt am 19.11.2014 um 20:02 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 19.11.2014 um 20:23 Uhr von Kölner
Um es direkt zu sagen: Nein, es wird nicht erfolgreich sein.
Erstellt am 19.11.2014 um 20:23 Uhr von BloodyBeginner
Ich würde denken BetriebsRatsGremium?
Erstellt am 19.11.2014 um 20:38 Uhr von memzero
Kannst du auch erläutern warum?
Bitte?
Erstellt am 19.11.2014 um 20:41 Uhr von Kölner
@memzero
Warum sollte ein Gericht dem Ansinnen des AG denn folgen? Zumal: Wenn der AG den BR die Anhörung sendet, sollte das betroffene Arbeitnehmerlein doch sowieso vom BR im Vorfeld gehört werden (also bevor die Kündigung ausgesprochen würde).
Welche Angst hat denn das Gremium?
Erstellt am 19.11.2014 um 21:18 Uhr von memzero
Im vorfeld wurde schon bevor die Kündigung ausgesprochen wurde mit Arbeitskollegen darüber gesprochen obwohl es noch nicht offiziell war..
Ist das eine grobe Aufsichtspflicht Verletzung?
Erstellt am 19.11.2014 um 21:25 Uhr von Pickel
naja Kölner, hier wurde sich gegenüber einem Dritten verplappert. Das hat mit der von dir angesprochenen Anhörung des MA herzlich wenig zu tun und darf eigentlich auch nicht passieren!
Sofern es ein einmaliges Versehen war, habt ihr aber natürlich dennoch nichts zu befürchten.