Erstellt am 19.11.2014 um 06:25 Uhr von AbisZ
http://www.hensche.de/Datenschutz_Betriebsrat_Datenschutz_Betriebsrat_Arbeitszeiten_Datenschutz_LAG_Koeln_12TaBV1-11.html
Siehe hier
Erstellt am 19.11.2014 um 08:31 Uhr von gironimo
Der Datenschutzbeauftragte braucht dringend Schulung.
Der BR hat einen gesetzlichen Anspruch aus dem § 80 BetrVG. Der BR ist nicht "Dritter" sondern Interessenvertreter. Datenschutzbestimmungen haben da gar nichts verloren.
Wenn der AG Euch die Daten nicht zur Verfügung stellt, müsst Ihr einen Fachanwalt beauftragen, Eure berechtigten Informationsansprüche durchzusetzen (§ 23.3 BetrVG).
Erstellt am 19.11.2014 um 12:12 Uhr von PeterPaula
Auch das Unterlassen des zur Verfügung stellens von Informationen die den MBR des BR unterliegen, ist eine Behinderung der BR-Arbeit nach § 78 BetrVG.
Mich würde aber mal am Rande interessieren, wie Euer "betriebliche Datenschutzbeauftragte" dies begründet hat? Hat er doch oder?
Erstellt am 19.11.2014 um 15:22 Uhr von betriebsbonsai
@PeterPaula: Unser Datenschutzbeauftragter hat mir einen Beschluss vom 19.3.2014 der eigentlich Personalräte betrifft genannt: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=20
Ich kenne ja die Ansprüche nach § 80 BetrVG, aber er meint, dass man den Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht auch auf das BetrVG übertragen kann, und deshalb der BR nur zu einer Dateneinsicht ohne direkte Bezugnahme auf die jeweilige Person berechtigt ist.
Der Link von AbisZ ist mir auch bekannt, aber die Frage ist eben, ob der Beschluss von 2014 bzgl. der Personalräte tatsächlich dann hier auch für das BetrVG nur noch entpersonalisierte Dateneinsicht erlaubt.
Erstellt am 19.11.2014 um 15:33 Uhr von Kölner
Wo kommt der DSB denn her? Intern, extern?
Droht doch mal mit nem ArbG-Verfahren - zumeist reagieren AG schnell. Zumal Ihr im Sinne des Gesetzes beteiligte Dritte seid und die Unterlagen zur Ausübung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben braucht (?), oder?
Erstellt am 19.11.2014 um 20:36 Uhr von Betriebsbonsai
Der DSB ist intern, und vor allem auch noch unser IT-Admin. Alleine diese Konstellation ist ja schon bedenklich, da er sich ja quasi selber kontrollieren müsste. Desweiteren ist er ein guter Freund des Geschäftsführers. Alles so Dinge, die es unserem BR- Gremium in der Arbeit nicht leicht machen.
Erstellt am 19.11.2014 um 20:38 Uhr von Kölner
Also im Sinne des BDSG einfach mal den DSB ablehnen und neuen mitbestimmen.
Erstellt am 01.12.2014 um 10:18 Uhr von PeterPaula
@Kölner, den DSB ablehnen geht nicht einfach so ;) So etwas wäre nur dann möglich - wäre jedoch keine Ablehnung - wenn der DSB über den 99er eingestellt werden soll oder wenn der DSB ein interner AN gewesen wäre, der per Versetzung zum DSB wird, da könnte der BR in beiden Fällen seine Zustimmung verweigern. Bei einem Externen, deshalb hatte ich die Frage gestellt, geht dies nicht. Wenn Du eine anderslautende Quelle besitzt, würde ich mich freuen, wenn Du mir diese zeigen würdest, wäre mir nämlich dann neu ;)
Nachtrag:
Upps, falscher Post, ob intern oder extern hattest Du ja gefragt, ich jedoch in einem anderen Post auch, deshalb die Verwechslung. Mein Inhalt ist dennoch vom Sinn her korrekt, muss nur nochmal das Post suchen, worauf ich eigentlich bezüglich DSB antworten wollte :))
Erstellt am 01.12.2014 um 13:03 Uhr von Nubbel
ist denn in der bv zur zeiterfassung nichts geregelt?
Erstellt am 01.12.2014 um 21:31 Uhr von Betriebsbonsai
@Nubbel Welche BV zur Zeiterfassung ?! Leider wurde die Zeiterfassung zu Zeiten des "alten" BR eingeführt. Die haben sich damals um nichts gekümmert, und waren nur froh, den Kündigungsschutz zu haben. Wir haben nun als fast komplett neues Gremium die Aufgabe, die eine oder andere BV mit dem AG abzuschließen. Dazu gehört sicherlich auch das Thema Zeiterfasssung ..... aber ich glaube, dass Dinge die fast 18 Jahre ungeregelt waren, nur mit entsprechenden Schwierigkeiten zu regeln sein werden. Nicht dass bei uns alles schlecht wäre, aber viele (auch funktionierende) Bereiche sind nie in einer BV geregelt worden. Na ja, es liegen ja noch etwas mehr als 3 Jahre Amtszeit vor uns ...
Erstellt am 02.12.2014 um 08:23 Uhr von PeterPaula
Mal davon abgesehen das der Beschluss des BVerwG eigentlich ein Skandal ist, denn wie will ein PR die faire Verteilung von Stunden, Arbeitszeiten von Männlein, Weiblein, verheirateten, ledigen, Behinderten, Deutschen und Ausländern usw. korrekt überprüfen, wenn er dies nicht den Namen nach unterteilt prüfen kann? Da gibt es sicherlich noch weitere Prüfaspekte, wie z.B. nach § 80 Abs. 1 Nummer 2b, wo man Wissen muss ob es sich um o.g. Gruppen handelt. Ich würde das ggf. dann vor einem Arbeitsgericht und nötigenfalls auch bis zum BAG durchfechten. Ich bin im BPersVG zwar nicht firm, denke jedoch das die Forderungen seitens @Betriebsbonsai über das BetrVG voll abgedeckt sind!
Schon aus diesem Grund würde ich dem DSB und dem AG mitteilen, dass es sich bei einem BVerwG nicht um eine Rechtsinstanz für BR handelt, denn ein BVerwG hat sich zwingend an das BPersVG zu halten. Da es sich jedoch um einen konkreten Aufgabenbezug nach dem BetrVG handelt, den der BR nach § 80 BetrVG nachgeht, würde ich weiterhin auf dieses Recht pochen, natürlich nur in den Grenzen des § 80 Abs. 2 BetrVG, und ggf. eben rechtliche Schritte einleiten und dies über die ZUSTÄNDIGEN Arbeitsgerichte und dem ZUSTÄNDIGEN Gesetz klären lassen.
@Betriebsbonsai, habt Ihr schonmal mit Eurem RA über diese Angelegenheit gesprochen? Was sagt der dazu?
Erstellt am 02.12.2014 um 09:01 Uhr von Betriebsbonsai
@PeterPaula : Bislang haben wir noch keinen RA eingeschaltet. Wir versuchen immer erst einmal die Dinge nach dem GMV zu regeln (Gesunder Menschen Verstand) und nicht direkt mit der Gesetzeskeule zu kommen. Aber so langsam denken wir tatsächlich darüber nach, uns hier beraten zu lassen. Wir haben aber zumindest heute die Info bekommen, dass unsere Einwände geprüft werden, und wir bis zum Ergebnis der Prüfung (Wer,wie und wo was geprüft wird hat keiner gesagt) die Zeiterfassungsberichte bekommen werden. Zumindest schon mal ein Teilerfolg. Mal sehen was die ominöse Prüfung ergeben wird.
Erstellt am 02.12.2014 um 09:11 Uhr von PeterPaula
Das könnte sich dann über Wochen oder Monate hinziehen. Wenn Ihr Euch im Gremium einig seit, könntet Ihr auch einen Beschluss fassen, der den AG auffordert Euch die benötigten Daten zukommen zu lassen, selbstverständlich mit Frist, eine Woche dürfte für die Prüfung und Zusendung der Daten ausreichend sein.
Erstellt am 03.12.2014 um 10:35 Uhr von Snooker
Ich für meinen Teil verstehe die Thematik hier nicht.
1.
Der BR will alle Daten aus den Zeiterfassungssystem um Überprüfen zu können ob die Daten korrekt erfasst sind, oder wie darf man das Anligen des BR sonst verstehen?
Hier würde ich sagen wie die Daten da erfasst werden kann dem BR egal sein solange sie bezahlt werden.
2.
Der BR will wissen wer Überstunden macht.
Hier würde ich sagen, der AG hat die Überstunden vorab bei dem BR zu beantragen. Hier liegt es dann an dem BR ob dieser wissen will wann in welcher Abteilung an welcher Maschine überstunden gemacht werden sollen. Der BR könnte auch einfordern das bei diesem Überstundenantrag der Name genannt wird der Person die die Überstunden leistet oder leisten will.
Dann wäre Ende im Gelände und man bräucht keine neuen Baustellen auf machen.
Als Datenschutzbeauftragter hätte ich auch ert einmal Bauchschmerzen damit, das pauschal alle Daten von allen MA beim BR landen.
Erstellt am 03.12.2014 um 20:13 Uhr von Betriebsbonsai
@Snooker: Wenn das alles so einfach wäre, wie Du es hier geschrieben hast, würden wir auch keine Daten haben wollen. Leider ist es eher kompliziert:
1. Die einzelnen Mitarbeiter bekommen selber keine monatlichen Zeitprotokolle und können nicht überprüfen, ob sie Mehr- oder Minderstunden auf der Uhr haben.
2. Unsere Lohnbuchhaltung überschreibt einfach die Buchungen und so fällt Mehrarbeit unter den Tisch.
Ein Beispiel: Wir hatten an einem Montag unsere Betriebsversammlung um 09.00 Uhr morgens. Einige Kollegen aus dem Verkauf fangen (wegen der Ladenöffnung) immer erst um 10.00 Uhr an. Nun haben ja die Kollegen aus dem Verkauf, die zu unserer Versammlung gekommen sin schon z.B. um 8.55 Uhr eingestempelt, was ja wegen der B.vers. als Arbeitszeit zählt. Nu wird aber durch unsere LoBu bei allen Verkäufern die eingebuchten Zeiten mit 10.00 Uhr unerlaubt überschrieben, da diese ja sonst immer dann anfangen. Wir haben für diese Woche den Zeitausdruck von einigen Kollegen erhalten, und mussten feststellen, dass dies auch am Tage der Betr.Vers. so geschehen ist.
Wenn wir solche Dinge nicht überprüfen können, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Ich könnte hier noch Stundenlang Beispiele nennen, wo bei uns etwas nicht richtig läuft, aber das würde den Rahmen sprengen.
Wir sind als neues Gremium dabei viele Dinge über eine BV zu regeln, aber dass ist echt nicht leicht, wenn vorher ein geschmierter BRV im Alleingang ohne Gremium alles vom AG abgenickt hat.
Erstellt am 03.12.2014 um 22:46 Uhr von Snooker
Wenn ihr neu seit und Du hier fragst ist das doch schon mal sehr gut.
Zu deinem Beispiel Betriebsversammlung die nicht immer in der Regelarbitszeit rein passen ( man kann es nu mal nicht für alle pass machen). Als BR und Veranstalter der Versammlung solltet ihr eine Liste fertig machen wo sich jeder der ab der Versammlung teil nimmt mit Uhrzeit und Unterschrift einträgt. Schon ist der Nachweis da und nicht überschreibbar. Und wie gesagt, alle anderen Stunden hat der AG vorher beim BR zu beantragen. Tut er dies nicht kann der BR im Rahmen des § 23 BetrVG tätig werden. Und zwar jeweils ein vergehen pro Mitarbeiter wenn der AG einfach ohne mitbestimmung des BR durchführt oder tolleriert