Hallo. Ich hab mal wieder eine Frage. Der BR unserer Firma hat beschlossen, monatlich die Daten (kommt/geht) der elektronischen Zeiterfassung aller Mitarbeiter von der Lohnbuchhaltung anzufordern, um die korrekte Erfassung von Überstunden etc. überprüfen zu können. Es bekommen, trotz Aufforderung an den AG, die MA keinen eigenen Monatszeitbericht. Nun sagte mir der betriebliche Datenschutzbeauftragte der BR dürfe diese Infos nicht bekommen, und hat die Erteilung der Daten untersagt. Ist sein Einwand berechtigt? Ich habe bei Herrn Google keine vernünftige Antwort darauf finden können.