Erstellt am 15.11.2014 um 10:22 Uhr von Pickel
Abmahnung? Auf was für Ideen manche kommen.
Grundsätzlich bleibt die Arbeit dann eben liegen, das ist alles. Eine Behinderung ist das bei weitem nämlich nicht.
Noch ein anderer Punkt: Du schreibst jetzt nicht wie groß ihr seid und ob ihr aktuell besonders wichtige Themen habt. Aber ein wöchentliches ganztägiges Meeting ist grundsätzlich schon sehr sehr viel...
Erstellt am 15.11.2014 um 10:22 Uhr von Kölner
Der AG macht doch alles richtig!
Was ist denn das Problem? Du hast vom Napf mit dem Moralin gegessen und verhälst Dich demnach. Da würde ich mich als AG einfach nur freuen...
Erstellt am 15.11.2014 um 10:37 Uhr von gironimo
Ihr müsst Euch nicht den Schuh anziehen, den der AG tragen muss. Es liegt in seiner Verantwortung den Betrieb zu organisieren und die ungehinderte BR-Arbeit sicherzustellen.
Tut er es nicht, obwohl er die Problematik kennt, bleibt der Betrieb eben stehen.
An Eurer Stelle würde ich das Thema noch einmal in der nächsten Monatsbesprechung mit dem AG ansprechen und deutlich machen, dass Ihr Euer Mandat ernst nehmt und wahrnehmen werdet.
Und dann tut Ihr es auch. Eine Behinderung liegt ja nicht vor - Ihr müsst Euch nur durchsetzen und Euer Recht in Anspruch nehmen. Da bedarf es keiner Rechtfertigung oder Anwälte.
Erstellt am 15.11.2014 um 14:48 Uhr von Räcer
Auf zum Treffen der Spaßvögel und Nichtversteher.
Hat hier überhaupt einer eine wage Vorstellung davon, was es für einen Fuhrpark bedeutet, wenn von ehemals fünf (5) Disponenten nur noch einer da ist, der den Laden am Laufen halten muss, weil zwei von drei verbliebenden jetzt ihren Pflichten als Betriebsrat wahrnehmen müssen?
Scheinbar nicht! Andernfalls dürften so dämliche Aussagen wie die von Kölner hier überhaupt nicht auftauchen. Hier empfehle ich dringend einmal einen Arzt aufzusuchen und sich auch einmal Geistig durchchecken zu lassen.
Kölner, wenn dir hierzu nichts gescheitertes einfällt, würde ich einfach meinen Schnabel halten oder zumindest versuchen, wenigstens einmal, vorher das Denken einzuschalten.
Wenn man hier eine verdrehte Sichtweise hat, macht der AG natürlich alles richtig. Aus Sicht eines BR und vor allem der hier auch extrem betroffen Kollegen (Fahrern), sieht das dann aber bestimmt ganz anders aus.
Bevor ich hier so einen Müll von mir gebe, sollte auch einmal versucht werden, sich in das Problem hineinzudenken. Vielleicht geht einem dann ja auch einmal ein Licht auf und nicht aus, was offensichtlich der Häufigere Zustand ist.
Erstellt am 15.11.2014 um 15:12 Uhr von Kölner
@Räcer
Bitte nur melden, wenn man Denken kann - ganz offenbar fehlt Dir grundlegendes Verständis und Transferdenken.
Erstellt am 15.11.2014 um 15:43 Uhr von Räcer
Mir fehlt mit Sicherheit das ein oder andere. Verständnis und Transferdenken hat bisher noch nicht dazugehört. Aber ein Danke für diese Info.
Bei dir fehlt es leider an so einigem mehr. Schlecht ist hier aber, dass dieses auch nicht mehr nachträglich käuflich zu erwerben ist. Sich überhaupt nicht mehr zu melden, dürfte dann bestimmt nicht das Schlechteste sein.
Das hier von dir zugrunde gelegte Verständnis und Transferdenken solltest du doch einmal näher
Definieren. Mir scheint es eher einer Einbildung als einer tatsächlich vorliegenden Fähigkeit zu entspringen.
Erstellt am 15.11.2014 um 16:34 Uhr von PeterPaula
Einigen lege ich mal die Kommentierung des BetrVG nahe, genauer die Kommentierung zum § 78 BetrVG! Dort heisst es u.a.:
"Der Begriff der Behinderung ist weit zu verstehen. Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder Verhinderung der BR-Tätigkeit. Eine unzulässige Behinderung der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane der ArbN Seite kann durch positives Tun, aber auch, soweit eine Mitwirkungspflicht besteht, durch ein Unterlassen erfolgen."
Im Groben nennt man dies auch "Behinderungsverbot"
Im Übrigen hat das BAG bereits mehrmals klargestellt, das jedes BRM ein Recht darauf hat von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten seitens des AG so entlastet zu werden hat, dass ein BRM seine BR-Arbeit ordnungsgemäß (!) erledigen kann!
Wenn diesen letzten Satz einige hier verstanden (!) haben, werdet sie feststellen, dass es sich hier offenbar, zumindest als Anfangsverdacht, um eine Behinderung der BR-Arbeit handelt. Nämlich spätestens dann definitiv, wenn andere Arbeitnehmer ( Disponenten, Fahrer u.ä. ) durch die ordnungsgemäß von den BRM ausgeführte BR-Arbeit zusätzlich mit Aufgaben belastet werden, die, wären die anderen Disponenten nicht im BR, von diesen (BR)Arbeitnehmern ausgeführt UND die Fahrer erhalten nicht die üblichen Informationen um ihre Arbeit vernünftig zu erledigen bzw. garnicht mehr oder mit hohen Zeitverzögerungen. Dies wird unweigerlich zu Spannungen zwischen den AN und den BRM führen und die betroffenen BRM werden mindestens ins schlechte Licht gerückt ( BR sind faule S*cke ) und schlimmstenfalls wegen ihren Pflichtbewusstsein gemoppt und / oder gemieden.
Als mögliche Folgen könnt Ihr Euch zudem die §§ 23 und 119 BetrVG in Eure Kommentierung ansehen und mit Eurem Anwalt darüber sprechen, wie in Zukunft damit umgegangen werden könnte / sollte.
Erstellt am 15.11.2014 um 17:53 Uhr von Dezibel
> ... an den regelmäßig montags, ganztägig stattfindenden Sitzungen des Gremiums teil zunehmen ...
Wow.
JEDEN Montag GANZTÄGIG sitzen. Ihr müsst ja Probleme ohne Ende haben, wenn das nötig ist.
Ich würde erst mal in der eigenen Stube kehren und prüfen, ob das wirklich sein muss.
Und nun schlagt mich.
Erstellt am 15.11.2014 um 18:03 Uhr von Kölner
Nur ahnungslose (und räcer) schlagen jetzt und hier auf dich ein, Dezibel.
Erstellt am 15.11.2014 um 18:39 Uhr von AlterMann
Frage an Dachs: Kann sich der BR so organisieren, dass auch kürzere Sitzungen ausreichen?
Oder habt Ihr wirklich gerade so viel Baustellen, das Ihr so viel Zeit braucht?
Wenn Ihr wirklich immer einen ganzen Tag/Woche benötigt, wäre je nach Arbeitsanfall in Eurem Betrieb evtl. ein anderer Tag besser?
Ich würde das erstmal prüfen, bevor ich mich an den AG wende.
Sollte allerdings das Problem darin liegen, dass der Chef dem BR so viel Arbeit macht, dann wäre das Disponenten-Problem ein guter Hebel, ihm Beine zu machen.
Erstellt am 16.11.2014 um 10:26 Uhr von gironimo
Mit Verlaub - die Diskussion ist überflüssig. Welche BR-Arbeit "erforderlich" ist, können die Kollegen nur Vorort entscheiden.
Und klar - mit einem Mann geht es dort nicht. Das wissen wir alle. Aber der Chef will es nicht wissen. Aber gerade der ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die BR Arbeit läuft.
Der § 37 BetrVG ist da eindeutig. Der Chef hat zwei Alternativen: 1. Er sorgt dafür, dass auch während der BR-Sitzungen genügend Personal vorhanden ist, um die Arbeit zu machen - oder 2. Die Arbeit kommt zum Stillstand.
Das Gesetz sieht nicht vor, dass Betriebsräte ihr Amt nicht ausüben können, weil der Chef nicht genügend Personal zu Verfügung stellt (oder sonstige Maßnahmen einplant, um den Betriebsablauf zu gewährleisten).
Im Moment müssen die BRs dort einfach nur erst einmal ihr Recht in Anspruch nehmen (natürlich nach einem Gespräch, in dem man dem Chef die Folgen noch einmal darstellt). Im Moment handelt er nach der Methode: "Mal sehen, wie weit ich es mit dem BR treiben kann - ich spare ja dabei". Ich bin sicher, dass er reagieren wird, wenn der BR seine Amtspflichten wahrnimmt und eben nicht den Sitzungen fern bleibt.
Erst wenn er dann weitere Schritte gegen den BR gerichtet unternimmt, wäre der Rechtsweg anzuwenden.
Erstellt am 16.11.2014 um 10:38 Uhr von Dachs
Vielen Dank für die Antworten,
ich denke ich werde in die Richtung gehen, die PeterPaula vorgeschlagen hat.
Alter Mann: Leider läßt es die komplexe Struktur und der Arbeitsanfall nicht zu die Sitzungen kürzer zu machen oder auf einen anderen Tag zu verschieben. Außerdem liegt ein Großteil der zu leistenden Arbeit darin, dass die NL äußerst resistent für Vorschläge aus dem BR ist und jede Kleinigkeit erkämpft werden muss. Dein Hinweis , dass wir Disponenten ein gutes Werkzeug sein könnten werde ich aufnehmen und mit meinen Kollegen diskutieren. Danke
Leider ist der Ton hier, vom machen Leuten unter aller Sau. Vielleicht sollte hier, von Seiten der Administatoren eingeschritten werden. Arroganz und Überheblichkeit sind hier fehl am Platze.
Erstellt am 16.11.2014 um 10:47 Uhr von Dachs
Danke giromino für Deine Antworten.
Auch deine Beitäge haben mich weiter gebracht.
Erstellt am 16.11.2014 um 11:14 Uhr von PeterPaula
@gironimo, ich will Dir den guten Willen einer positiven Zusammenarbeit mit dem AG nicht abspenstig machen ;) Manche AG kann man jedoch nur über Anwälte und Gerichte die Aufgaben eines BR nahebringen, anders Verstehen sie es nicht. Ich gehe zudem davon aus, dass das Gremium vom TE hier schon mal den AG auf diese Problematik hingewiesen hat und nicht ohne jede Vorwarnung mit dem Knüppel drauf drischt.
Du hast Recht mit Deine Meinung, dass nur die Vorort sitzenden über den Arbeitsanfall im Gremium entscheiden können, dies haben sie offenbar, denn eine ganztägige Sitzung zeigt mir, dass es eine Menge Arbeit gibt – was bei der Größe des Gremiums bzw. AN Zahl nicht unüblich ist ( was rein rechtlich weder zu beanstanden noch zu hinterfragen ist ). Das BetrVG zählt jedoch zu den gesetzlichen Pflichten (!) auch, dass jedes BRM an den Sitzungen teilzunehmen hat. Fehlt es regelmäßig ( unentschuldigt ) – zu viel Arbeit am Arbeitsplatz ist bekanntlich kein Vierhinderungsgrund – ist dies eine grobe Pflichtverletzung und könnte das Mandat kosten.
Zumindest eine Deine beiden Alternativen hat für das gesamte Unternehmen, mindestens jedoch für die AN massive Nachteile. Bleibt die Arbeit liegen, können keine Umsätze generiert werden und ohne Umsätze sind die Arbeitsplätze gefährdet. Der BR ist jedoch auch dafür da beides zu sichern bzw. den Betriebsablauf (mit) aufrechtzuerhalten sowie Vorschläge zu unterbreiten, den Betriebsablauf reibungslos zu gestalten.
Zu guter Letzt möchte ich noch hinzufügen, dass nicht alle BRM ihre Rechte mit Nachdruck durchsetzen. Dies hat zur Folge das sie bei den Sitzungen fehlen, da sie denken am Arbeitsplatz unabkömmlich zu sein. Passiert dies regelmäßig und / oder mit wechselnden BR in einem Gremium, kann dies nicht nur die Entscheidungsfindung massiv stören, die Entscheidungen können dann auch eine ganz andere Wendung ( während der Themendiskussion in einer Sitzung ) nehmen und berechtigte Einwände und / oder Vorschläge unterbleiben, da einige im Gremium zu den Sitzungen fehlen ( um möglicherweise nicht den Zorn anderer AN auf sich zu ziehen ), was zu einer komplett anderen Richtung führen kann ;)