@Cosinus, zeige mir wo ich schrieb das ein BRM während des Fahrens BR-Arbeit leisten kann, darf, soll oder müsste.
Dann lese Dir die Komentierung zu diesem § genau durch, dann wirst Du feststellen, dass ein BRM ganz alleine entscheiden kann wann erforderliche BR-Arbeit anfällt und auszuführen ist - Stichwort eigenes Ermessen - und wie weit dieses geht. Du wirst nicht mal ansatzweise etwas von dem finden was Du als "wenn dann, nur dann und dann" finden, dass Einzige was daran stimmt ist, dass ein BRM zwingend notwendige BR-Arbeiten dann erledigt, wenn dieses BRM der Meinung ist das dies nun erforderlich ist und erledigt wird. Und wer will das denn anzweifeln? Der AG? Kann er gerne tun, dann kann dieses BRM per Beschlussverfahren - und somit auf Kosten des AG - die Sachlage von einem Gericht klären lassen. Und bitte nun nicht auch noch damit kommen das es sich dabei um Individualrecht handelt, tut es nämlich dann nicht ;)
Kommt es zu einem Gerichtstermin, wird das BRM dem Richter mitteilen, dass es am Tag und / oder die Tage vor der BR-Sitzung nicht die Zeit fand sich auf die BR-Sitzung ordentlich vorzubereiten und dies am Tag der BR-Sitzung - nämlich auf die Hinreise zur Sitzung - nachholte. Und jetzt wirst Du sicherlich versuchen mir zu erklären, dass der Richter dem BRM mit dem 242er kommen und sagen wird, Dein AG kann sich darauf verlassen, dass Du erforderliche BR-Arbeit während deiner AZ erledigst. Dann sagt das BRM, selbstverständlich Herr Richter, nur sind mir beim Frühstück noch einige wichtige Thesen eingefallen, die ich bei dem TOP 12 erklären wollte und recherchieren musste um das Meinungsbild abzurunden, da das Gremium bisher von falschen Fakten ausging.
Und dann sagt der Richter vermutlich, tja liebes BRM, deine Thesen in aller Ehren aber die hätten dir früher einfallen sollen, nämlich spätestens bis gestern zum Feierabend, während deiner regelmäßigen AZ, darauf kann sich dein AG nach § 242 BGB nämlich verlassen ( und zeigt ihm dann die lange Nase). Vor einer Sitzung hast Du dir nämlich keine Gedanken zu der bevorstehenden BR-Sitzung zu machen oder Arbeiten für eine Sitzung zu erledigen und diese Zeiten dann noch unerheuerlicherweise vom AG erstattet zu haben wollen. Deine "Arbeitszeit" beginnt mit Beginn der BR-Sitzung und endet zwangsweise mit dessen Ende. Und um die erforderliche BR-Arbeit in Zukunft auch nachweisen zu können, verknack ich dich dazu, ein BR-Tagebuch zu führen und dort alle Zeiten, während du BR-Gedanken hast, zu notieren, inkl. deren Gedanken und ausgeführte Arbeiten, damit der AG in Zukunft besser erkennen kann ob es sich bei der Uhrzeit auch um deine regelmässige AZ handelt wenn du wieder solche Anwandlungen hast.
Zuletzt wird der Richter dann wohl noch sagen, dass ein BRM zwar einen "breiten Ermessensspielraum" hat was erforderliche BR-Arbeit angeht und wann und wie diese zu erledigen ist aber das spielt hier keine Rolle, weil es außerhalb der regelmäßigen AZ geschah.
Schönen Dank auch und gute Nacht!