Wissensdatenbank im Unternehmen
In unserer Firma soll eine Wissensdatenbank aufgebaut werden, die die Kenntnisse der Mitarbeiter (IT-Branche) beinhaltet. Diese Fähigkeiten und (Projekt)erfahrungen der Mitarbeiter sollen auch im Intranet jedem zugänglich sein. Also Mitarbeiter X kann lesen, was Mitarbeiter Y so kann und gemacht hat. Ich denke wir haben nach §94 BetrVG und §87 BetrVG prinzipiell Mitbestimmungsrechte. Mir fehlt aber der (Durch)Blick aus Datenschutzrichtung: Was darf der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer speichern, was darf innerhalb der Firma öffentlich gemacht werden? Welche Gesetze greifen hier? Wer hat Erfahrungen?
Community-Antworten (1)
14.11.2014 um 09:17 Uhr
Die Arbeitgeberseite baut derartige Datenbanken gerne so auf, dass die AN selbst ("freiwillig") ihre Daten eingeben und damit auch der betriebsöffentlichen Nutzung zustimmen.
Gerade diese Nutzung sollte der BR unter die Lupe nehmen. Hier werden dann zusätzliche Leistungen der AN in Anspruch genommen, die oft mit dem Arbeitsentgelt nicht abgegolten sind.
(Mithilfe bei der Lösung von Arbeitsproblemen in anderen Abteilungen; Vermittlung von Kenntnissen an andere AN usw)
Ich würde an Eurer Stelle einen Sachverständigen hinzuziehen. Beispielsweise www.tse.de - oder andere
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