In unserer Firma soll eine Wissensdatenbank aufgebaut werden, die die Kenntnisse der Mitarbeiter (IT-Branche) beinhaltet. Diese Fähigkeiten und (Projekt)erfahrungen der Mitarbeiter sollen auch im Intranet jedem zugänglich sein. Also Mitarbeiter X kann lesen, was Mitarbeiter Y so kann und gemacht hat. Ich denke wir haben nach §94 BetrVG und §87 BetrVG prinzipiell Mitbestimmungsrechte. Mir fehlt aber der (Durch)Blick aus Datenschutzrichtung: Was darf der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer speichern, was darf innerhalb der Firma öffentlich gemacht werden? Welche Gesetze greifen hier? Wer hat Erfahrungen?