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Datenschutzbeauftragter = Sachverständiger nach § 80 (3)?

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JoergL
Nov 2022 bearbeitet

Gibt es in der Community Erfahrungen, ob man als BR den betr. DSB als Sachverständigen zur Erarbeitung einer BV zur Einführung von IT-Systemen (§87 (1) 6) anerkennen muss? Welcher interne Sachverstand, den man lt. Arbeitsgerichtsurteilen immer zuerst abrufen muss, ist hierzu Eurer Meinung nach akzeptabel?

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Community-Antworten (4)

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RudiRadeberger

31.10.2022 um 15:56 Uhr

Der DSB kann sicher das Fachwissen aus seinem Themengebiet einfließen lassen. Als vollständig sachverständig bei der Einführung von IT-Systemen sehe ich ihn nicht. Das sollte dann schon eher ein Informatiker/Systemintegration o.ä. sein.

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ganther

31.10.2022 um 17:36 Uhr

Ein Sachverständiger sollte auch die Interessen des BR vertreten können. Das kann der DSB auf Grund seiner Stellung nicht

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Thomas63

01.11.2022 um 09:54 Uhr

Die Firma holt bei uns den Input des DSB immer ab, das Wissen ist aber nicht unbedingt das beste. Wenn eine BV halbwegs steht fangen wir an sie von einem externen Sachverständigen überprüfen zu lassen der uns schon Jahre lang begleitet. Der Sachverhalt von IT-Infrastruktur oder Programmen ist zu komplex. um sich auf die Meinung des DSB zu verlassen. Auch steht der DSB immer zwischen den "Fronten" und ist keine einseitige Vertretung des BR.

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rtjum

02.11.2022 um 09:50 Uhr

Gerae bei IT-Themen wird auch auch DSB nicht das notwendige Sachwissen haben. Datenschutzthemen sollten natürlich mit ihm besprochen werden. Wir haben für alles weitere seit Jahren einen Sachverständigen. Der wird mittlerweile, aufgrund seines echt hohen Wissensstandes, auch von der GL geschätzt.

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