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Anti diskriminierungdbeauftragter

B
brschnulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, von einem Mitglied der Belegschaft wurden wir auf einige Streitigkeiten innerhalb div Abteilungen informiert. Dabei kam heraus, dass wir keinen Anti.Diskriminierungsbeauftragten mehr haben (durch Kündigung). Jetzt meine Fragen: 1.) Sollte der Anti Diskriminierungsbeauftrage aus den Reihen des BR gestellt werden? 2.) Kann der Betriebsrat darauf hin wirken, dass eine neuer Anti Diskriminierungsbeauftragte von seiten der Geschäftsführung bestellt wird? Wie sollten wir uns jetzt verhalten? Im Vorfeld schon mal vielen Dank für Eure Antworten. Gruss brschnulli

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

13.11.2014 um 20:18 Uhr

Darauf zu achten, dass keine Diskriminierung stattfindet gehört zu den Aufgaben des BR.

Ist Euer Betrieb so groß, dass Ihr da extra jemanden braucht?

§ 75 BetrVG: Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt. (...)

B
brschnulli

14.11.2014 um 09:16 Uhr

Hallo Gironimo, erst mal vielen Dank für die Antwort. nein, unser Betrieb ist nicht so groß. wir hatten nur eine Anti-Diskriminierungsbeauftragte, die hat gekündigt. Danach ging das Ganze an eine weitere Person über, die hat auch gekündigt. Jetzt macht es eine Mitarbeiterin der Personalabteilung, weil sie den Job der letzten Mitarbeiterin übernommen hat die Dame ist aber offensichtlich nicht so besonders glücklich damit, während eine andere Kollegin das gerne machen würde. ist halt die Frage ob das die 2 unte4r sich ausmachen sollen oder ob wir als BR tätig werden müssen. Gruss Brschnulli

D
Dezibel

14.11.2014 um 10:00 Uhr

Ist das ein Vollzeitjob? Mas macht sie da den ganzen Tag? Ich habe davon noch nie etwas gehört.

H
Herta

14.11.2014 um 13:24 Uhr

@brschnulli: Bin seit 8 Jahren "Gleichstellungsbeauftragte" (ehemals Antidiskriminierungsbeauftragte) und Mitglied im BR.Ich persönlich finde diese Kombi recht zweckdienlich.Ein "Vollzeitjob" ist das bei uns allerdings nicht.Wir sind ein Unternehmen mit 300 MA`s und als GSB kümmere ich mich nicht nur um die Einhaltung des allg.Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sondern fungiere in diesem Zusammenhang auch als Vertrauensperson bei Beschwerden aller Art, "Mobbing",Unstimmigkeiten in einzelnen Abteilungen, Vermittlung bei Streitgesprächen,sexuelle Belästigung (gibts öfter als man glaubt) und so viel mehr.Durch entsprechende Maßnahmen konnte das Betriebsklima in einigen Bereichen stark verbessert werden...aber das führt jetzt zu weit.Pro Monat fallen bei uns max 5 Stunden für diese Tätigkeit an,mal mehr mal weniger.Zum AGG gibts im Übrigen auch interessante Fortbildungen.Ich an Eurer Stelle würde das Gespräch mit der GL suchen und darauf hinwirken,eine/n geeignete/n GSB zu benennen!

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