Die Anti-Säcke
Hallo Kollegen, wir wollen zur nächsten Wahl mit einer eigenen Liste antreten. Und zwar mit einem ziemlich gewagten Namen. Wollte nur mal fragen, im Vorfeld, ob uns jemand den Name ablehnen kann? Und dann sind wir draussen? Danke schon mal.
Community-Antworten (7)
23.12.2013 um 18:38 Uhr
Hallo Vorfelder, die Entscheidung über (Un-)Zulässigkeit eines Listennamens trägt allein der Wahlvorstand. Er hat im Zuge seiner Amtspflicht Namens abzulehnen, die rassistisch, beleidigend etc., kurz anstößig sind. Dabei hat er einen gewissen Spielraum, wie ein Schiedsrichter.
Rechne mal ziemlich fest damit, dass er 'Anti-Säcke' ablehnen wird. ;)
Wenn er das tut, seid ihr aber deswegen nicht draußen! Entweder ihr findet selbst einen neuen, nicht anstößigen Namen, und reicht den Vorschlag neu ein. Oder der WV findet einen Namen für euch, das wäre dann der Name des Listenvertreters (oder so, da bin ich nicht mehr so sicher, lang ist's her).
23.12.2013 um 00:09 Uhr
Eigentlich sind nur Namen durch § 12 BGB und Marken durch das Markengesetz geschützt. Auch wenn mich euer Name nicht gerade als Wähler ansprechen würde, sehe ich keinen Grund warum man ihn nicht nehmen könnte. Er ist ja auch nicht anstößig oder verstößt sonst irgendwie gegen die guten Sitten.
23.12.2013 um 01:28 Uhr
Hört sich meiner Meinung aber nicht nach ordentlicher Br Arbeit an nicht! Nicht alles was erlaubt ist macht auch einen Sinn also mein Daumen runter für die Anti Säcke lach
23.12.2013 um 08:24 Uhr
Wenn es nur weibl. Mitglieder sind, warum nicht.
23.12.2013 um 09:45 Uhr
@ Vorfelder
Ein Listenkennwort darf weder beileidigend noch anstößig sein. Wenn @ Snooker meint, das wäre bei "Die Anti-Säcke" nicht der Fall, lässt das tief blicken ...
Ich würde durch solche KandidatInnen jedenfalls nicht vertreten werden wollen! Denkt Euch ein anderes Kennwort aus.
BTW: Der WV darf unzulässige Kennwörter streichen, muss den Wahlvorschlag dann aber so behandeln, als ob es kein Kennwort gegeben hätte. Sprich ... er muss die Liste mit den Namen der ersten zwei KandidatInnen benennen.
23.12.2013 um 11:14 Uhr
Na ja "Anti-Säcke" würde ich nun nicht gerade anstößig finden. Es kommt ja auch auf das Umfeld an und dem üblichen Umgangston im Betrieb.
Dennoch: der Titel lässt vermuten, dass andere (die bisherigen Betriebsräte??) "Säcke" sind oder zumindest von Euch so angesehen werden.
Negative Aussagen gegenüber der Konkurrenz kommen aber weit weniger gut an, als positiv dargestellte Ziele, die man selbst verfolgt.
23.12.2013 um 11:32 Uhr
@ Gironimo
Wenn schon der Threadstarter das beabsichtigte Kennwort als "ziemlich gewagt" bezeichnet, ist wohl kaum davon auszugehen, dass damit der betriebsübliche Ton getroffen wird.
Für mich ist und bleibt ein solches Kennwort anstößig!
Verwandte Themen
Anti diskriminierungdbeauftragter
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, von einem Mitglied der Belegschaft wurden wir auf einige Streitigkeiten innerhalb div Abteilungen informiert. Dabei kam heraus, dass wir keinen Anti.Diskriminierungsbe
Betriebsrats Computer Sicherheit und Compliance
ÄlterMoin, mir geht es um die Einrichtung eines Computers für den BR. Mehr noch haben wir bei uns im Unternehmen ein dutzend BRs plus einen GBR darüber. Jetzt ist es so, ich schreibe aus der Perspektive d
Anti Mobbing BV
ÄlterKönnen Anti Mobbing BV über § 87 Abs.1 auch ohne AG über Einigungsstelle erzwungen werden ?
Darf die GL Arbeitnehmer Schränke (Spinde) ohne Ankündigung aufbrechen?
ÄlterHallo.. Darf die GL Arbeitnehmer Schränke (Spinde) ohne Ankündigung aufbrechen. Es sind Schränke von Exmitarbeiter oder wo keine Namen darauf stehen. Diese Schränke sind von neuen Mitarbeitern be
Arbeits-und Gesundheitsschutz - gilt der auch für Aushilfen/Ferienjobber?
ÄlterIn unserer Firma hat ein 15 jähriger Schüler einen Ferienjob. Er muß dort den ganzen Tag Säcke ( 10-20 KG )pro Sack und schwere Stürze heben. Ist das überhaupt rechtens?