Vertretung der Betriebsratsvorsitzenden in FZ
Ich bin in einem 1 Gremium eine Betriebsratsvorsitzende mit 90 Std monatlich dadurch nicht jeden Tag in der Filiale.
Rückt mein Ersatzmitglied automatisch nach wenn ich ein Tag nicht in der Filiale bin oder ist das kein Verhinderungsgrung. Mein Ersatzmitglied ist AG freundlich und komischerweise wenn ich nicht verplant bin und mein Ersatzmitglied vor Ort ist hat der AG viel zu besprechen.(Anhörungen ,usw.....) Ist das richtig das mein Ersatzmitglied mich vertritt an den Tagen wenn ich in FZ bin? (Aussage des AG.) Ich bin nicht verhindert, ich bin nur nicht verplant.!
Community-Antworten (5)
30.10.2022 um 16:56 Uhr
Verhinderungsgründe sind: Urlaub und Krankheit oder wichtige Betriebliche Fortbildungsmassnahmen. Wenn du in deiner Freizeit nicht reinkommen möchtest ist dies kein Verhinderungsgrund. Das Ersatzmitglied rutscht nur bei den oben genannten Gründen nach. Du kannst auch in deiner Freizeit oder in deinem Urlaib deine BR Arbeit wahrnehmen.
Dass ist dann aber deine Entscheidung und der AG muss dir die Tage nicht nachträglich geben.
01.11.2022 um 10:27 Uhr
Kann mir nicht vorstellen, dass sich die BR-Arbeit nicht so einrichten lässt, dass auch der gewählte "Hauptbetriebsrat" zum Zug kommt. Es gibt ja nichts, was sofort beantwortet werden muss. Der AG gibt die Sachen rein und dann schaut man innerhalb der Frist.
Knacken lässt sich die Situation natürlich nur gemeinsam. Vielleicht könnt ihr euch abstimmen, dass deine Vertretung die Sachen entgegennimmt und die Antwort von dir kommt?
01.11.2022 um 11:21 Uhr
Du gibst deinem AG die Information, dass Du grundsätzlich auch im Urlaub, bei Krankheit und außerhalb deiner Diensttage das Amt als BRM/BRV wahrnehmen wirst. Desweiteren meldest Du deinem Arbeitgeber, dass du in explizit informierst, wenn Du verhindert bist. Das ganze machst Du schriftlich. Und wichtig: jedesmal wenn Du Urlaub hast oder AU bist eine Erinnerung an den AG melden z.B. direkt mit der AU-Meldung, ansonsten darf der AG auch den Verhinderungsfall annehmen. Dem EBRM brauchst Du das nicht melden, würde ich aber machen, damit er sich daran halten kann.
Damit verhinderst Du das Nachrücken des EBRM in allen Fällen, in denen es Dir auch tatsächlich möglich wäre, BR-Arbeit zu tätigen.
Das Nachrücken kannst Du nicht für die Fälle verhindern, in denen Du auch realistisch keine BR-Arbeit tätigen könntest, z.B. Urlaub in Übersee, Krankenhausaufenthalt, Quarantäne ohne Online-BR-Möglichkeit.
Machst Du das nicht, darf der AG annehmen, das Du verhindert bist, auch wenn Du nur "Freizeit" hast. Da ist dein AG nicht verpflichtet eigene Nachforschungen anzustellen und geht einfach auf den EBRM zu. Wenn das EBRM annimmt, dann ist der AG erstmal "fein raus".
01.11.2022 um 21:01 Uhr
Hat mein Ersatzmitglied Anrecht ständig auf BR Büro Schlüssel? Oder nur in verhinderung?
01.11.2022 um 21:04 Uhr
Hat mein Ersatzmitglied Anrecht auf BR Schlüssel wenn er nicht im Amt ist?
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