Erstellt am 12.11.2014 um 14:43 Uhr von Dezibel
Du sagst: "Ich will nicht mehr", und die Sache ist erledigt. Ein Zurück gibt es aber nicht!
Erstellt am 12.11.2014 um 19:37 Uhr von fragenderBR
Ich habe die Frage so verstanden, dass hier nur der Rücktritt vom Mandat des stellv BR-V gemein ist. Nicht jedoch der Austritt aus dem Gremium.
Ich würde meine Absicht dem Gremium mitteilen und dann formell zurücktreten. Vielleicht in der Art und Weise, dass der BR-V die Möglichkeit hat, eine Sitzung einzuberufen und den TOP "Wahl eines neuen stellv BR-V" mit aufzunehmen.
In dem Fall ist eine Wiederwahl als stellv BR-V natürlich möglich. (Vorausgesetzt der neue stellv BR-V mag nicht mehr und tritt ebenfalls zurück.)
Als allererstes!!!würd ich aber mal hinterfragen, wieso die BR-Arbeit zu Überstunden führt. BR-Arbeit hat überlicherweise während der AZ zu geschehen. D.h. der Vorgesetzte muss die fachliche Arbeit in dem Maße reduzieren, wie es die BR-Arbeit verlangt.