Schutz gegen andere Arbeitszeit
Hallo, einen Betriebsratskollegen soll eine andere Arbeitszeit zugewiesen werden. Leider ist es Ihm nicht möglich dieser Arbeitszeit nachzukommen. Gibt es für den BR auch einen Schutz gegen eine zeitliche Versetzung ?
Community-Antworten (6)
11.11.2014 um 23:59 Uhr
Lol Warum soll es nicht möglich sein? Sein Amt verliert er nicht mit der neuen AZ, oder? Wie sieht denn der AV aus...?
12.11.2014 um 00:30 Uhr
Was Kölner meint: Er ist nicht mehr und nicht weniger geschützt als jeder andere Arbeitnehmer.
12.11.2014 um 08:14 Uhr
Bartl, der BR ist bei Beginn und Ende der AZ in der MB, auch bei einzelnen MA, auch bei BRM. Wenn der BR der Ansicht ist, dass der AG bei der Zuteilung der neuen AZ die Interessen des AN nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat und es wirklich wichtige Gründe gibt, warum er diese AZ nicht leisten kann, müßt ihr eben ablehnen.
12.11.2014 um 11:09 Uhr
@nicoline
erst mal müssen wir hier klären ob es eine (mitbestimmte) AZ Regelung gibt, die genau das zulässt
12.11.2014 um 13:27 Uhr
Wie regelt Ihr denn derzeit die Arbeitszeiten? BV? Feste Arbeitszeiten über einen geregelten Ablauf? Habt Ihr ein DPA? Ist das BRM der Einzige der diese Arbeitszeiten hat? Weshalb ist es dem BRM nicht möglich mit diesen Arbeitszeiten zu arbeiten bzw. was spricht ansonsten dagegen?
Im Übrigen ist der BR in der zwingenden Mitbestimmung nach §§ 80 Abs. 1 Nummer 2b, 80 Abs. 2 erster Halbsatz, 87 Abs. 1 Nummer 2 und 3.
12.11.2014 um 13:33 Uhr
sehe ich auch so. Der Schutz des Kollegen besteht darin, dass der BR seine Rechte wahrnimmt.
Und da siehe PeterPaula:
Im Übrigen ist der BR in der zwingenden Mitbestimmung nach (§§ 80 Abs. 1 Nummer 2b, 80 Abs. 2 erster Halbsatz,) § 87 Abs. 1 Nummer 2 und 3.<
Notfalls und je nach Falllage bleibt dem Kollegen der Beschwerdeweg (§ 85 BetrVG)
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