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Schutz gegen andere Arbeitszeit

B
Bartl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einen Betriebsratskollegen soll eine andere Arbeitszeit zugewiesen werden. Leider ist es Ihm nicht möglich dieser Arbeitszeit nachzukommen. Gibt es für den BR auch einen Schutz gegen eine zeitliche Versetzung ?

1.29306

Community-Antworten (6)

K
Kölner

11.11.2014 um 23:59 Uhr

Lol Warum soll es nicht möglich sein? Sein Amt verliert er nicht mit der neuen AZ, oder? Wie sieht denn der AV aus...?

M
metallica

12.11.2014 um 00:30 Uhr

Was Kölner meint: Er ist nicht mehr und nicht weniger geschützt als jeder andere Arbeitnehmer.

N
nicoline

12.11.2014 um 08:14 Uhr

Bartl, der BR ist bei Beginn und Ende der AZ in der MB, auch bei einzelnen MA, auch bei BRM. Wenn der BR der Ansicht ist, dass der AG bei der Zuteilung der neuen AZ die Interessen des AN nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat und es wirklich wichtige Gründe gibt, warum er diese AZ nicht leisten kann, müßt ihr eben ablehnen.

P
paula

12.11.2014 um 11:09 Uhr

@nicoline

erst mal müssen wir hier klären ob es eine (mitbestimmte) AZ Regelung gibt, die genau das zulässt

P
PeterPaula

12.11.2014 um 13:27 Uhr

Wie regelt Ihr denn derzeit die Arbeitszeiten? BV? Feste Arbeitszeiten über einen geregelten Ablauf? Habt Ihr ein DPA? Ist das BRM der Einzige der diese Arbeitszeiten hat? Weshalb ist es dem BRM nicht möglich mit diesen Arbeitszeiten zu arbeiten bzw. was spricht ansonsten dagegen?

Im Übrigen ist der BR in der zwingenden Mitbestimmung nach §§ 80 Abs. 1 Nummer 2b, 80 Abs. 2 erster Halbsatz, 87 Abs. 1 Nummer 2 und 3.

G
gironimo

12.11.2014 um 13:33 Uhr

sehe ich auch so. Der Schutz des Kollegen besteht darin, dass der BR seine Rechte wahrnimmt.

Und da siehe PeterPaula:

Im Übrigen ist der BR in der zwingenden Mitbestimmung nach (§§ 80 Abs. 1 Nummer 2b, 80 Abs. 2 erster Halbsatz,) § 87 Abs. 1 Nummer 2 und 3.<

Notfalls und je nach Falllage bleibt dem Kollegen der Beschwerdeweg (§ 85 BetrVG)

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