Erstellt am 11.11.2014 um 22:59 Uhr von Kölner
Lol
Warum soll es nicht möglich sein?
Sein Amt verliert er nicht mit der neuen AZ, oder?
Wie sieht denn der AV aus...?
Erstellt am 11.11.2014 um 23:30 Uhr von metallica
Was Kölner meint: Er ist nicht mehr und nicht weniger geschützt als jeder andere Arbeitnehmer.
Erstellt am 12.11.2014 um 07:14 Uhr von nicoline
Bartl,
der BR ist bei Beginn und Ende der AZ in der MB, auch bei einzelnen MA, auch bei BRM. Wenn der BR der Ansicht ist, dass der AG bei der Zuteilung der neuen AZ die Interessen des AN nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat und es wirklich wichtige Gründe gibt, warum er diese AZ nicht leisten kann, müßt ihr eben ablehnen.
Erstellt am 12.11.2014 um 10:09 Uhr von paula
@nicoline
erst mal müssen wir hier klären ob es eine (mitbestimmte) AZ Regelung gibt, die genau das zulässt
Erstellt am 12.11.2014 um 12:27 Uhr von PeterPaula
Wie regelt Ihr denn derzeit die Arbeitszeiten? BV? Feste Arbeitszeiten über einen geregelten Ablauf? Habt Ihr ein DPA? Ist das BRM der Einzige der diese Arbeitszeiten hat? Weshalb ist es dem BRM nicht möglich mit diesen Arbeitszeiten zu arbeiten bzw. was spricht ansonsten dagegen?
Im Übrigen ist der BR in der zwingenden Mitbestimmung nach §§ 80 Abs. 1 Nummer 2b, 80 Abs. 2 erster Halbsatz, 87 Abs. 1 Nummer 2 und 3.
Erstellt am 12.11.2014 um 12:33 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Der Schutz des Kollegen besteht darin, dass der BR seine Rechte wahrnimmt.
Und da siehe PeterPaula:
>Im Übrigen ist der BR in der zwingenden Mitbestimmung nach (§§ 80 Abs. 1 Nummer 2b, 80 Abs. 2 erster Halbsatz,) § 87 Abs. 1 Nummer 2 und 3.<
Notfalls und je nach Falllage bleibt dem Kollegen der Beschwerdeweg (§ 85 BetrVG)