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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachträgliche Einsicht Bewerbungsunterlagen

S
skywatch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin leider nirgends fündig geworden und frage daher hier.

Hat der BR ein Anrecht auch nachträglich alle Bewerbungsunterlagen zu einer bereits vergebene Stelle zu sehen? Falls ja, darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Einsicht bestimmen, bzw bereits abgesprochenen Termine absagen? Darf der Arbeitgeber darauf bestehen bei der Einsicht anwesend zu sein? Kann der BR darauf bestehen, dass bei der Einsicht auch keiner von der Personalabteilung anwesend ist?

Im §§ 99 geht es ja nur um aktuelle Einstellungen und die damit zusammenhängenden Unterlagen.

Vielen Dank für die Hilfe!

1.19503

Community-Antworten (3)

P
Pickel

11.11.2014 um 14:30 Uhr

§ 99 BetrVG ist in der Sache eindeutig: Die Unterlagen sind VOR der Einstellung zu übergeben. Ist der Prozess abgeschlossen, ist zumindest auf dieser Basis keine Auskunft mehr möglich. Da hättet ihr schneller agieren müssen.

In der Praxis werden die Unterlagen ohnehin zeitnah zurückgesendet und nicht verwahrt. Ihr werdet also (wenn eurer AG datenschutzrechtlich sauber arbeitet) viele Unterlagen auch gar nicht mehr bekommen können.

P
Pjöööng

11.11.2014 um 15:58 Uhr

Was will der BR damit noch?

D
Dezibel

11.11.2014 um 16:44 Uhr

Blöde Mode, die Eingangsfrage zu löschen.

Für alle anderen: Es ging um die Aushändigung der restlichen Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat NACH erfolgter Einstellung.

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