Freizeit/Sitzung
Hallo Leute, brauche mal wieder eine Auskunft. Ist es rechtens das eine MA, die an der Sitzung teil nimmt, vom Bereichsleiter für diesen Tag in Freizeit gesetzt wird und nicht Arbeiten muss, damit Sie keine Überstunden erhält. Arbeitszeit 11 - 14.30 H, Sitzung ab 14.30 H. Den Bereich der Kollegin wird Aufgeteilt. Begründung: Überstunden.
Wir sind ein Haus mit mehreren Bereichen, dazu gehört auch der Mittagsservice. Die Bedienungen arbeiten von 11 - 14.30 Uhr. Wen jetzt die eine Kollegin BR Sitzung hat, die um 14.30 beginnt und Sie erhält die Einladung zur Sitzung, gibt sie dem Bereichsleiter bescheid. Dieser sagt Sie hat an dem Tag Frei und der Platz den die Bedienung hat wird von 2 anderen MA mitgemacht. Die Sitzung wird als Arbeitszeit gewertet aber wir wissen nie wie lange Sie geht. Es könnte auch einmal Pasieren das wir nur 1,5 Std Sitzung haben und die MA dadurch minus macht. Das gefällt uns nicht. Sie müsste für diesen Tag doch nicht Freizeit erhalten sondern könnte normal Arbeiten.
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (3)
11.11.2014 um 13:48 Uhr
Wieso Überstunden? Auch die Sitzungszeit ist doch wie Arbeitszeit zu werten? Dadurch können doch gar keine Überstunden entstehen.
Den Bereich der Kollegin wird Aufgeteilt. Begründung: Überstunden.<
Das verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht ganz. Kannst Du dass etwas näher erklären?
12.11.2014 um 02:18 Uhr
@ Tulpe, weis nicht ob ich es richtig verstehe? Ihre reguläre Arbeitszeit ist immer der Mittagsservice? Wie viele Tage vorher kriegt sie die Einladung zur Sitzung ? Was sagt ihr Arbeitsvertrag? Ist sie Teilzeitkraft mit welchen Arbeitsvertrag? Und wie wird er administrativ verbucht? Hat sie ein Jahresarbeitskonto USW? Es kann nicht sein, das sie durch BR-Arbeit ins Minus rutscht! Habe selbst 10 Jahre auf Abruf gearbeitet ( 50% ) auf Jahresarbeitskonto und meine BR- Arbeit( Sitzungen USW.) wurden als Stunden diesbezüglich gutgeschrieben. Wieviele Tage vorher gibt ihr der Berreichsleiter bekannt das sie gerate dann frei hat? Nach meinem Bauchgefühl wären es dann Betriebsbedingte BR-Arbeit außerhalb ihrer Arbeitszeit und somit Plusstunden welche sie innerhalb 4Wochen dann Abgelten könnte oder es wird bezahlt inclusive. Meharbeitszuschläge( siehe bitte aber Tarifvertrag) Da läuft was schief, holt euch Hilfe bei der NGG, welche für Euch ja zuständig ist.
12.11.2014 um 07:33 Uhr
vor allem sollte der br bei der genehmigung der dienstpläne drauf achten, das dies unterbleibt
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