Erstellt am 08.11.2014 um 14:48 Uhr von ganther
Wenn dem so ist würde ich offen kommunizieren. Außerdem den AG auffordern die Planungen offenzulegen und eure Rechte wahrnehmen. Macht eigene Vorschläge. Man kann nicht nur beim Personal sparen
Erstellt am 08.11.2014 um 14:56 Uhr von Pickel
Passt da bloß auf. Der AG hat doch sicherlich das Thema als vertraulich vorgegeben. In einem solchen Falle könnt ihr mit zu weit gehenden Infos an die Belegschaft nicht nur euer Amt verlieren, sondern im Zweifel sogar persönlich schadensersatzpflichtig werden. Und da reden wir vielleicht von 100-tausenden....
Erstellt am 08.11.2014 um 15:12 Uhr von Cosinus
Das geht jetzt aber wohl ein wenig zu weit.
Auch ein AG kann mit einem Hinweis auf Vertraulichkeit nicht Betriebsratsaufgaben verhindern.
Wenn das möglich wäre und hier ein BR auch gleich in der Haftung stehen würde, bräuchte jedes BRM permanent einen Anwalt an seiner Seite.
Geht es nicht um persönliche zu schützende Daten, sondern um kollektivbezogene, gibt es keine Vertraulichkeit. Ein BR ist die Vertretung der Belegschaft und somit diese auch gleichzeitig Empfänger einer sie betreffende Mitteilung an den BR.
Erstellt am 08.11.2014 um 15:20 Uhr von Pickel
Cosinus du schreibst hier einen gefährlichen Blödsinn. Der BR ist sehrwohl in der Pflicht, auch Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, sobald diese als solche deklariert wurden. Und diese Pflichtverletzung kann im schlimmsten Fall sehr hart sanktioniert werden.
Erstellt am 08.11.2014 um 16:28 Uhr von Cosinus
Bei allem gebotenen Respekt, aber leider schreibst momentan du hier einen sogar saugefährlichen Blödsinn.
Ich will dich ja jetzt wirklich nicht angreifen, das liegt auch nicht in meinem Naturell. Aber was du hier gerade zur Haftung und Betriebsgeheimnisse mit kollektivem Hintergrund verbreitest, bereitet mir jetzt echt Probleme.
Wenn das, was du hier gerade zum Besten gibst, Standard wäre, würde hier mangels Teilnehmer kaum noch einer Schreiben. Betriebsräte würden dann bestimmt zu den Aussterbenden gehören.
Mache dich bitte noch einmal darüber schlau, was Betriebsgeheimnisse sind, und auch darüber, was eine kollektive Vertretung ist und was diese zu tun oder zu unterlassen hat.
Erstellt am 08.11.2014 um 16:33 Uhr von gironimo
Stellenabbau ist kein Betriebsgeheimnis und fällt daher nicht unter den § 79 BetrVG. Da beißt keine Maus einen Faden ab.
Wäre es so, könnte der AG dem BR einen Maulkorb verhängen und dessen Arbeit torpedieren. Das geht also nicht. Und wenn es schon konkrete Fragen aus der Belegschaft gibt, kann ja auch nichts geheim sein.
Für mich gilt in solchen Fällen nur eins: Die Mitarbeiter umgehend informieren.
Am Besten wäre doch hier eine (vielleicht außerordentliche ) Betriebsversammlung, in der man den AG auffordert seine Pläne zu erläutern.
Erstellt am 08.11.2014 um 17:19 Uhr von ganther
Sehe es wie gironimo. Das ist keine Frage von Betriebsgeheimnis.
Erstellt am 08.11.2014 um 18:34 Uhr von Pickel
So simpel wie von Gironino dargestellt ist es nicht. Sparßmaßnahmen in dieser Höhe sind meistens mit Strukturveränderungen des Unternehmens verbunden. Und genau hier werden die Übergänge zum Betriebsgeheimnis sehr sehr grau - insebsondere wenn man eine Aufklärungskampagne plant sollte man das wissen. Nicht umsonst gibt es zu dem Thema B-Geheimnis oder nicht viele auch sehr differnenzierte Gerichtsurteile (zB in Abhängigkeit der Gesamt-MA-Zahl).
Das alles muss nicht zutreffen. Aber als BR muss man wissen, sich bei derlei heiklen Themen auf keinen Fall zu weit aus dem Fenster lehnen zu dürfen. Denn die Haftungsfrage will wohl keiner auch nur Ankratzen.
Erstellt am 08.11.2014 um 20:44 Uhr von Hartmut
Ganz ungewohnt für mich, aber hier stehe ich mal nicht auf gironimos Seite. :)
Was die GL dem BR als 'Vertraulich' anvertraut hat, darf dieser auf gar keinen Fall herausposaunen. Nicht nur Amtsenthebung, sondern auch Schadensersatz, zu bezahlen notwendigenfalls aus dem privaten Vermögen jedes BRM, wäre die Konsequenz.
(Falls es nicht ausdrücklich als 'vertraulich' gekennzeichnet wurde, liegen die Dinge anders, aber das kann ich mir bei einer Planung mit dieser Reichweite nicht vorstellen.)
Erstellt am 08.11.2014 um 22:02 Uhr von Moreno
Also ich würde die Sau auch noch nicht durch das Dorf jagen bevor es spruchreif ist das es zu Kündigungen kommt. Kann mir zwar nicht vorstellen das irgend ein Richter hier ein BRM zu Schadensersatz verklagt aber bevor es nicht sicher was die GL genau will würde ich die Füsse still halten.
Erstellt am 09.11.2014 um 02:03 Uhr von metallica
Sehe ich wie Moreno, was soll das denn bringen die Belegschaft aufzuwiegeln, wenn die GF selbst nicht weiss was los ist?
Erstellt am 09.11.2014 um 08:35 Uhr von gironimo
Ihr habt mich nicht überzeugt.
>die durchaus in einigen Wochen zu einem massiven Stellenabbau führen könnten<
Da wird es höchste Zeit.
>Der Flurfunk beginnt gerade<
Und damit ist nichts mehr geheim - der Flurfunk weiss es ja schon. Eines der Kriterien, ob der BR ein Geheimnis (was ich hier nun so absolut nicht sehe) zu wahren hat, ist die Tatsache, dass nur ein enger Kreis von Mitarbeitern (nämlich die, die von Berufswegen mit dem Geheimnis zu tun haben) von dem Geheimnis wissen. Pfeifen die Spatzen bereits etwas vom Dach, ist es nicht mehr geheim.
In dieser Situation ist die Sorge um Schadensersatzansprüche völlig aus der Luft gegriffen - gleichwohl selbst Fachanwälte gerne ein Gespenst an die Wand malen.
Was soll eine Information bringen? Den betriebsöffentlichen Druck zu erzeugen, dass sich der AG erklärt und den BR rechtzeitig in Verhandlungen einbindet (um die Ruhe so weit wie möglich wieder her zu stellen). Politik also.
Erstellt am 09.11.2014 um 08:40 Uhr von Dezibel
Naja, wir kennen alle ja die Redseligkeit von Vorständen etc ...
Wenn also schon der BR darüber informiert wird, dann WISSEN die entsprechenden Damen und Herren doch schon, was sie wollen. Dann haben sie in der Regel auch schon ihre Pläne in der Schublade und warten nur noch ab, wie sich der Markt weiterentwickelt.
Und da spannt man schon gerne den BR ein, der unter dem Mantel des Geheimnisses sicher etwas tun wird, und die Herren stehen mit weißer Weste da. Bei aller Information in der Belegschft ist hier vor allem politisches Fingerspitzengefühl notwendig.
Erstellt am 09.11.2014 um 11:26 Uhr von Nubbel
pickel, google mal betriebsgeheimniss im zusammenhang mit dem betrvg und dir wird der inhaltliche blödsinn deiner antwort klarer