§ 50 BetrVG Zuständigkeit - Sinnlos rumsitzen?!
Moin,
ich habe da mal wieder eine Frage zu "§ 50 BetrVG Zuständigkeit"
Ich finde den Gesamtbetriebsrat sehr wichtig! Aber in unseren GBR sind alles alte "Hasen" die sich schon 10-20 Jahre kennen und die den GBR eher für Kaffeklatsch halten, als wichtige Themen zu besprechen, es wird eher besprochen wo die nächste Fortbildung hingeht als wichtige Themen. (z.B. lieber Berlin als ein Dorf - Arbeitgeber zahlt ja...) Ich habe schon mehrmals versucht wichtige Themen aufzugreifen aber die werden übergangen... Ich komme nicht wirklich zu Wort. Auch Einzelgespräche mit GBR Vorsitzende hat nicht geholfen Was kann ich tun? Wegbleiben geht ja nicht! Nun möchte ich bei der nächsten Versammlung mal den § 50 BetrVG hinlegen. Für unseren BR ist es eine "Qual" 3 1/2 Stunden dort zu sitzen und zu hören das in Einrichtung XY der Wasserhahn nicht geht. Wir finden das die Zeit sinnlos verschwendet wird und sinnlos in Rechnung gestellt wird. Außerdem passt uns die Zeit und Wochentag überhaupt nicht. Der soll aber so bleiben weil der schon immer so war... In dieser Zeit ist in unseren Betrieb die "Hölle" los. Wir haben schon mehrmals probiert einen anderen Termin zu nehmen aber das möchte der GBR nicht. Nun habe ich einen bösen Brief bekommen, dass wir immer daran Teilnehmen müssen bzw ein Abgesanter. (haben nun Ausversehen!!! 2 Termine verpasst)
Community-Antworten (8)
08.11.2014 um 13:40 Uhr
Konflikte innerhalb eines GBR, die in den meisten Fällen ja oftmals durch unterschiedliche Ansichten und Gewichtungen einzelner Betriebsräte entstehen, sind nicht mal so eben mit einem kleinen Verhaltenstipp zu beseitigen. Hier bedarf es meist einem nicht selten auch Ermüdenden, aber dennoch Notwendigem beharrlichem bestehen auf die Behandlung wichtiger Themen durch den Einzelnen. Hört sich jetzt nicht gut an, ist aber gerade in einem GBR fast an der Tagesordnung.
Eines ist aber auch klar, dass was dort besprochen wird, ist kein Thema für einen GBR. Die Regelungen in § 37 Abs. 4 bis 7 BetrVG, also der Entgeltschutz, der Tätigkeitsschutz sowie der Schulungsanspruch gelten nicht entsprechend auch für GBR-Mitglieder. Vielmehr gelten diese Regelungen für die GBR-Mitglieder bereits in ihrer Eigenschaft als BRM.
Demzufolge ist der GBR auch nicht zuständig für die Entsendung seiner Mitglieder zu einer Schulung, sondern immer nur das jeweilige BR-Gremium. Warum hierüber dennoch diskutiert wird, sollten die alten Hasen doch einmal näher erklären.
Auf den § 48 BetrVG sollte hier aber nur am Rande verwiesen werden, da er in dem einen oder anderen Fall zwar greifen kann, aber eher dazu geeignet ist, schon bestehende Dissharmonien noch zu verstärken oder das Klima gar ganz zu vergiften.
Letztlich bleibt es hier nur bei einer beharrlichen Überzeugungsarbeit des Einzelnen. Wenn dieses durch den örtlichen BR auch mitgetragen wird, kann es auch nicht schaden, wenn dieser hier seinerseits auf den GBR einwirkt.
08.11.2014 um 14:21 Uhr
@BRVHanselmann Man könnte annehmen, dass du der große interpretierer bist und konfabulierst, was das Zeug hält. Lauf dem TE wird im GBR über die Seminare gesprochen, aber nichts beschlossen! Also bitte nichts deuten, was nicht steht. Ich bin mir aber fast sicher, dass die gekränkte Persönlichkeit, BRVHanselmann, sich jetzt in gegenteiligen Behauptungen und polemischen Äußerungen ergiessen wird. Er ist wenigstens grundsätzlich sich treu und dumm.
@Rasperrybomber Wenn man kritisieren will, muss man sich aber auch selbst an die Spielregeln halten. Wer selber vergisst zu kommen, den überrollt manches Mal der Zug der beflissenen.
08.11.2014 um 14:50 Uhr
Wenn du nicht nur Lamentieren, sondern auch noch richtig lesen könntest, hättest du auch bemerkt, dass dort nicht nur über Seminare gesprochen wird, was ja noch legitim ist, sondern auch über die Orte.
Selbst wenn hier keine Beschlüsse gefasst werden, was ja auch nicht ginge, so erfolgt hierdurch zumindest eine indirekte Beeinflussung. Und die hat hier absolut nichts verloren und gehört in die Kategorie einer sinnlosen Zeitverschwendung und missbrauch vom AG zu bezahlender Fehlzeiten bzw. der Anmaßung, einem nicht zustehendes zu thematisieren.
Und wer hier was wie deutet, kannst du beruhigt jedem selbst überlassen. Dies zu beurteilen, steht dir jedenfalls nicht zu. Daher konzentriere dich besser auf das, wovon du etwas verstehst und unterlasse diese immer wiederkehrenden dummdreisten Belehrungen.
Deine im letzen Absatz enthaltende Belehrung gehört auch eher auf den Mond als hierhin.
Du weißt überhaupt nicht, warum die Termine verpasst wurden, bildest dir aber ein, in einem Versehen gleich darüber Schlüsse ziehen zu können, die eine Verletzung von Spielregeln bedeuten.
Wie verquirlt muss man eigentlich sein, um so dämliches Zeugs von sich zu geben?
08.11.2014 um 15:40 Uhr
Warum muss sich hier immer gezofft werden?
Ich möchte hier über Probleme von Gleichgesinnten und sachlich vernünftigen Antworten lesen, die mir bei meinen täglichen Problemen einwenig hilfreich sein könnten, und nicht immer wieder über gestörte Eitelkeiten stolpern.
Wenn sich hier mehr auf Themen und weniger auf Profilierungen konzentriert würde, hätten alle etwas davon und nicht nur einer.
08.11.2014 um 15:51 Uhr
Haha…Wovon träumst du eigentlich Nachts?
Solange es hier Selbstdarsteller gibt, die neben halbseidigen Kommentaren auch noch Urteile über nicht näher bekannte abgeben, dürfte es ein ewiger Wunschtraum bleiben.
Warum sollte ich auch das Risiko eingehen und einen eventuell angreifbaren Kommentar abgeben, wenn ein in alle Richtungen dehnbarer auch reicht, nicht in Vergessenheit zu geraten.
08.11.2014 um 16:27 Uhr
Was ich Nachts träume und ob überhaupt, weiß ich nicht. Bei dem was ich hier aber manchmal so mitbekomme, habe ich den Eindruck gerade einem Albtraum zu erliegen. Kurz gesagt. Ich finde solche Typen nur noch zum Kotzen!
08.11.2014 um 17:41 Uhr
Wenn in Eurem Betrieb die Hölle los ist, konzentriere Dich vielleicht doch besser auf die Themen Eurer BR-Arbeit. Zur Lösung der betriebsspezifischen Themen braucht Ihr ja keinen GBR. Und ob Du zu den Sitzungen gehst oder nicht, kannst Du ja schon an der Tagesordnung ablesen
Vielleicht entsendet Ihr lieber jemand anderes in den GBR , damit Du Deine Kraft den eigenen Hausproblemen widmen kannst.
09.11.2014 um 12:54 Uhr
@BRVHansel Vielen Dank, ich fand deinen Beitrag sehr sinnvoll den ich "mit einbringen" möchte.
@Kölner Ist mir klar, ich kann auch einstecken wenn es berechtigt ist. Aber mich interessiert es nicht wirklich, dass die Einrichtung xy zum Seminar fährt und die sich dann noch "Berlin" aussuchen statt hier um die Ecke, man will ja auch noch was erleben und der Arbeitgeber "muss" ja zahlen. Das finde ich nicht "OK" und hab es damals auch gesagt. Seid den bin ich doch nicht so gerne dort gesehen. Wenn ich dann wirklich mal Hilfe brauchte, wurde dazwischen geredet, ich unterbrochen, ich übergangen oder es keine Zeit mehr ist.
@gironimo Ne nur zu dieser Zeit ist bei uns die "Hölle" los, wir haben ja schon darum gebeten, andere Zeiten zu nehmen aber das wäre dann ja mal was neues und das soll lieber so bleiben wie es ist. Die Tagesordnung beim GBR ist immer die gleiche: z.B.
- Begrüßung
- das alte Protokoll vorlesen
- Berichte aus den Einrichtung (wo alle ihre BR Arbeit erzählen, was so im Betrieb los ist, wer sich streitet, wer welche Laune hat usw)
- Sonstiges.... Ich möchte dort auch niemanden anderes hin schicken den auch für die Kollegen im BR und der letzten BR war es immer eine "Qual" Unser BR findet, das die 3 1/2 + Anfahrt besser in der Einrichtung aufgehoben ist als beim GBR...
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