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MBR bei Bewertungsbogen zur Zeugniserstellung

S
seesee
Jan 2021 bearbeitet

Hallo. Heute hat mir ein MA einen "Bewertungsbogen zur Zeugniserstellung" gezeigt, den er von seinem Vorgesetzten mit der Bitte um Unterzeichnung ("Zur Kenntnis genommen und einverstanden") erhalten hat. Der Kollege hat bei der Personalabteilung um die Erstellung eines Zwischenzeugnisses gebeten.

Mit dem Bewertungsbogen soll der Vorgesetzte im Auftrag der Personalabteilung seinen Mitarbeiter bewerten. Es handelt sich offensichtlich um ein elektronisches Formular mit diversen Auswahlmöglichkeiten für die unterschiedlichen Bewertungskriterien. Schließlich wird das Ergebnis ausgedruckt, vom Vorgesetzten unterzeichnet und dem Mitarbeiter zur Unterschrift überlassen.

Dieses Prozedere müsste doch unter den 87er fallen, oder? Der BR hat von dem Ganzen bis heute nichts gehört...

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Community-Antworten (3)

P
paula

04.11.2014 um 14:11 Uhr

ich wäre erst einmal bei Beurteilungsgrundsätzen....

S
Snooker

04.11.2014 um 14:23 Uhr

hi seesee und gerade bei den Beurteilungsgrundsätzen ist der Knackpunkt für den örtl. BR: Bei folgendem Link ist da der unterste punkt intressant.

http://www.betriebsrat.com/arbeitszeugnis

G
gironimo

04.11.2014 um 15:08 Uhr

Die Mitbestimmung ergibt sich aus § 94 BetrVG und bei elektronischer Erfassung auch über § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

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