Mit dem Bewertungsbogen soll der Vorgesetzte im Auftrag der Personalabteilung seinen Mitarbeiter bewerten. Es handelt sich offensichtlich um ein elektronisches Formular mit diversen Auswahlmöglichkeiten für die unterschiedlichen Bewertungskriterien. Schließlich wird das Ergebnis ausgedruckt, vom Vorgesetzten unterzeichnet und dem Mitarbeiter zur Unterschrift überlassen.
Dieses Prozedere müsste doch unter den 87er fallen, oder? Der BR hat von dem Ganzen bis heute nichts gehört...