W.A.F. LogoSeminare

Ausbildung Zeugniserstellung - wie kann man das begründen?

T
tk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin Betriebsrat in einem Kleinbetrieb. Nun ist es so, dass wir einen Großteil Jungfacharbeiter haben die befristet sind bis nächstes Jahr im Januar. Die Jungfacharbeiter haben alle bei uns gelernt. Jetzt wollen alle ein Zeugnis für ihre Ausbildung und ein Zwischenzeugnis. Wie kann man das begründen bzw. wo stehts???

Danke!

2.74801

Community-Antworten (1)

L
Lotte

11.09.2006 um 15:27 Uhr

@tk

Die gesetzliche Grundlage findest Du im BGB § 630

und im BBiG § 16

Ihre Antwort