Ausbildung Zeugniserstellung - wie kann man das begründen?
Hallo,
ich bin Betriebsrat in einem Kleinbetrieb. Nun ist es so, dass wir einen Großteil Jungfacharbeiter haben die befristet sind bis nächstes Jahr im Januar. Die Jungfacharbeiter haben alle bei uns gelernt. Jetzt wollen alle ein Zeugnis für ihre Ausbildung und ein Zwischenzeugnis. Wie kann man das begründen bzw. wo stehts???
Danke!
Community-Antworten (1)
11.09.2006 um 15:27 Uhr
@tk
Die gesetzliche Grundlage findest Du im BGB § 630
und im BBiG § 16
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