Erstellt am 04.11.2014 um 12:20 Uhr von ickederdicke
Wer erzählt dir denn diesen Unfug ? Schau mal hier:http://www.betriebsrat.com/schulungsanspruch
Erstellt am 04.11.2014 um 12:57 Uhr von Nubbel
genehmigen tut er nix, er nur informitiert. dann hat er zwei wochen sich zu äußern . und zahlen muss er alles was nötig ist.
Erstellt am 04.11.2014 um 14:14 Uhr von gironimo
Der AG hat die Seminare zu zahlen, die der BR für "erforderlich" für seine Arbeit ansieht. Der BR beschließt also, welche Seminare er braucht. Aber das wirst Du im Detail ja im BR 1 Seminar erfahren (wenn Du beim richtigen Anbieter gebucht hast).
Du kannst ja schon mal § 37 Abs. & BetrVG lesen. Dieser Absatz hat nichts mit dem § 37 Abs. 7 BetrVG zu tun (falls der AG so argumentieren will; da lasse Dich nicht irre machen)
Erstellt am 05.11.2014 um 17:19 Uhr von ThorstenH
Danke für die Antworten waren hilfreich.