Stimmenverhältnis
Hallo Ich hätte mal eine Frage, wir hatten letztens eine Abstimmung, wegen einer Entlassung. Ich war dafür, dass in der Abstimmung, die zur Geschäftsleitung ging, dass Ergebnis zu sehen ist. Da ich für möglichst große Transparenz bin. Den Mitarbeiten und der Firma gegenüber. Allerdings sollte nur das Stimmenverhältnis zu sehen sein, nicht wie jede Mitglied abgestimmt hat. Ich hatte eine Menge stress deswegen, da man mir sagte es sei verboten. Kann mich mal einer aufklären ob dies wirklich verboten ist. Es ist ja nur das Verhältnis zu sehen, nicht wie jeder einzelne abgestimmt hat. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Community-Antworten (5)
03.11.2014 um 14:33 Uhr
Ein Verbot kenne ich nicht, aber wozu soll sowas gut sein? Wollt ihr wirklich öffentlich eure Uneinigkeit darstellen? Der AG wird sich darüber freuen. Es reicht doch vollkommen zu sagen, der Antrag wurde angenommen oder abgelehnt. Etwas anderes müst ihr nicht nach aussen vertreten.
03.11.2014 um 15:01 Uhr
Kann man machen, halte ich aber nichts davon. Grundsätzlich gibt das Gremium seine Erklärungen als GBetriebsrat über den Vorsitzenden ab. Es wird nicht die gesammelte Meinung von x BRM abgegeben, sondern die Meinung des BR! Und wenn ein Antrag mit 5:4 abgelehnt wurde, dann ist die Meinung des BR dass der Antrag abgelehnt wurde.
"Möglichst große Transparenz" gegenüber dem Arbeitgeber ist auch nicht unbedingt von Vorteil. An Hand des Abstimmungsverhaltens lernt der Arbeitgeber sehr schnell, ob und wo es verwundbare Punkte bei Euch gibt. So weiß er auch sehr schnell, ob es zum Beispiel aussichtsreich ist, die einzelnen Fraktionen gegeneinander auszuspielen.
03.11.2014 um 15:06 Uhr
Niemand geht das Abstimmungsverhältnis etwas an. Der BR hat zugestimmt oder eben nicht - mehr wird nicht kommuniziert.
Ich hoffe, Ihr habt in dem Fall nicht zugestimmt.
03.11.2014 um 16:21 Uhr
ein BR der so agiert macht sich angreifbar für den AG. Gibt Euch denn der AG bekannt, wie bei ihm Ergebnisse zu Stande kommen? Wohl eher kaum
03.11.2014 um 20:08 Uhr
Ein BR der einer Entlassung zustimen will? Die Betonung liegt doch auf Entlassung? Nicht auf verhaltensbezogener fristgemässen oder fristlosen Kündigung. Wo steht das ihr zustimmen dürft ? Im BetrVG bestimmt nicht !
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