Erstellt am 02.11.2014 um 22:22 Uhr von Moreno
Ja das ist richtig. Es heißt ja Einsichtsrecht und nicht Mitnahmerecht :-)
Erstellt am 02.11.2014 um 22:26 Uhr von gironimo
Das Protokoll erhält der in Kopie, der an der Sitzung teilgenommen hat. Wer nur teilweise teilgenommen hat, nur einen entsprechenden Auszug.
Ist dein BRV Geheimrat?
Erstellt am 02.11.2014 um 23:00 Uhr von Moreno
Es ist zulässig eine Kopie an die BRM zu geben aber nicht vorgeschrieben. Wenn der BRV jetzt meint das Protokoll liegt im Betriebsratsbüro und kann von den BRM eingesehen werden ist das rechtlich okay. Warum er es so macht ist wieder ne andere Sache er ist ja von den Mitgliedern gewählt worden und kann genauso schnell wieder abgewählt werden. :-)