Aus welchen Betrag habe ich Lohnabsicherung währen meiner BR Zeit ?
Mir wurde kurz vor der Wahlaufstellung zum Betriebsrat, von meinem damaligen Chef die Leistungszulage von 600 Euro auf 200 Euro gekürzt. Ich wurde 1 Monat später zum Betriebsrat gewählt und mein neuer Chef hat mir jetzt diese Leistungszulage (von 200 Euro auf 600 Euro) aufgrund der jährlichen Bewertung wieder gegeben.
Frage : Auf welchen Lohn habe ich jetzt als Betriebsrat Verdienstabsicherung ? Das was ich vor der Tätigkeit als Betriebsrat hatte oder kann man mir für die Betriebsratszeit jetzt nicht nochmal wieder Geld nehmen ?
Community-Antworten (10)
01.11.2014 um 10:44 Uhr
Sowohl der Wahlvorstand als auch der BR soll keinerlei Nachteile dadurch erleiden, dass er dieses Amt ausüben. Also war schon die erste Kürzung falsch. Der Vorgesetzte hätte die Soll-Erreichungszahl / Zielerwartung um das Maß reduzieren müssen, die Du weniger gearbeitet hast, weil Du ja ein Ehrenamt ausgeübt hast.
Du solltest also umgehend verlangen, dass Dir Bezüge in der Höhe gezahlt werden, die Du erhalten würdest, wenn Du nicht BR bist. Also verweise auf das Benachteiligungsverbot.
Wenn Du Dich dann in die BR-Materie eingearbeitet hast, wirst Du dann auch irgendwann einmal die Mitbestimmung des BR bei Leistungsprämien geltend machen und dem Chef den Nasenfaktor aus der Hand nehmen.
01.11.2014 um 11:33 Uhr
bist du freigestellt?
01.11.2014 um 11:54 Uhr
@ gironimo
Denkst Du gelegentlich auch noch nach, bevor Du schreibst?
"Sowohl der Wahlvorstand als auch der BR soll keinerlei Nachteile dadurch erleiden, dass er dieses Amt ausüben. Also war schon die erste Kürzung falsch. Der Vorgesetzte hätte die Soll-Erreichungszahl / Zielerwartung um das Maß reduzieren müssen, die Du weniger gearbeitet hast, weil Du ja ein Ehrenamt ausgeübt hast."
Die Antwort ist doch vollkommen daneben! Geschrieben steht: "Mir wurde kurz vor der Wahlaufstellung zum Betriebsrat, von meinem damaligen Chef die Leistungszulage von 600 Euro auf 200 Euro gekürzt."
Warum sollte ein Vorgesetzer Zielvorgaben anpassen müssen, wenn ein AN das Ehrenamt BR überhaupt noch nicht ausübt?
@ gasthd
Hier kann überhaupt NIEMAND beurteilen, welche Kriterien Deiner Leistungsbewertung zugrunde liegen. Fest steht nur, dass Du als BRM weder benachteiligt noch bevorteilt werden darfst. Entsprechend kannst Du nicht davon ausgehen, dass Du jedes Jahr einen Anspruch auf diese 600 Euronen hast, nur weil Du jetzt BRM bist.
01.11.2014 um 12:34 Uhr
Vielen Dank !
Ich habe mich vielleicht ungeschickt ausgedrückt :
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Mir wurde kurz bevor ich mich zur Wahl habe aufstellen lassen die LZ von einem neuen Vorgesetzten von 600 Euro um 400 Euro gekürzt. Da habe ich ja noch keine Absicherung gehabt, wäre also soweit "in Ordnung". Ich will dort auch keinen Ärger machen. Mein Gesamtgehalt ist somit 2600.- Euro Grundlohn + 200 Euro LZ nach der Kürzung = 2800.- Euro
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Wenige Wochen später wurde ich in den Betriebsrat gewählt, bin nicht freigestellt nur so nebenbei.
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Jetzt wurde ich im laufenden Jahr, wie im ERA vorgesehen neu bewertet und mein jetziger Chef (habe die Abteilung gewechselt) hat mir meine Leistungszulage wieder um 400 Euro angehoben und sagte er wäre mit meiner Leistung zufrieden. Also ist die Bewertung und Einstufung für mich somit OK. Mein Gesamtgehalt ist jetzt 2600.- Euro Grundlohn + 600 Euro LZ = 3200.- Euro
Meine Frage hierzu : Auf welchen Lohn habe ich Verdienstabsicherung solange ich Betriebsrat bin bzw. ein Jahr danach ? Auf die 2800 Euro vor der Wahl oder auf die 3200 Euro ? Was passiert wenn meine LZ innerhalb der Betriebsratszeit wieder gekürzt werden sollte ?
Gruß
01.11.2014 um 13:06 Uhr
@ gasthd
Ist es tatsächlich so schwer zu verstehen?? :-(
HIER weiß überhaupt NIEMAND, welche Parameter in DEINE Leistungsbewertung eingehen.
Beispiel: Die LZ wird voller Höhe = 600 Euro gezahlt, wenn AN Müller
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im Beurteilungszeitraum (1.1.-31.12.13) keine krankheitsbedingten Fehlzeiten hatte.
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die einvernehmlich vereinbarten Ziele fristgerecht erreicht hat
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etc. pp
Dass etwaige Zielvorgaben aufgrund Deiner ERFORDERLICHEN BR-Tätigkeit ggf. nach unten korrigiert werden müssen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Erreichst Du die realistischen/korrigierten Ziele dann trotzdem nicht, kannst Du doch keinen Anspruch auf die volle LZ erheben, nur weil Du BRM bist.
Außerdem muss doch im ERA geregelt sein, aus welchem Grund eine LZ ggf. wann gekürzt werden darf. Das kann hier aber auch nicht beurteilt werden!!!
Aber Lesen bildet; es gibt genügend Broschüren zum Thema und auch Deine Gewerkschaft wird Dir bestimmt gerne weiterhelfen, so Du Mitglied bist.
http://www.metallnrw.de/arbeit-und-soziales/arbeitswirtschaft/era-broschueren
01.11.2014 um 13:40 Uhr
wenn du nicht freigestellt bist, kann deine lz auch weiterhin variieren
01.11.2014 um 14:41 Uhr
Vielen Dank !
Ich habe mich vielleicht ungeschickt ausgedrückt :
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Mir wurde kurz bevor ich mich zur Wahl habe aufstellen lassen die LZ von einem neuen Vorgesetzten von 600 Euro um 400 Euro gekürzt. Da habe ich ja noch keine Absicherung gehabt, wäre also soweit "in Ordnung". Ich will dort auch keinen Ärger machen. Mein Gesamtgehalt ist somit 2600.- Euro Grundlohn + 200 Euro LZ nach der Kürzung = 2800.- Euro
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Wenige Wochen später wurde ich in den Betriebsrat gewählt, bin nicht freigestellt nur so nebenbei.
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Jetzt wurde ich im laufenden Jahr, wie im ERA vorgesehen neu bewertet und mein jetziger Chef (habe die Abteilung gewechselt) hat mir meine Leistungszulage wieder um 400 Euro angehoben und sagte er wäre mit meiner Leistung zufrieden. Also ist die Bewertung und Einstufung für mich somit OK. Mein Gesamtgehalt ist jetzt 2600.- Euro Grundlohn + 600 Euro LZ nach der Kürzung = 3200.- Euro
Meine Frage hierzu : Auf welchen Lohn habe ich Verdienstabsicherung solange ich Betriebsrat bin bzw. ein Jahr danach ? Auf die 2800 Euro vor der Wahl oder auf die 3200 Euro ? Was passiert wenn meine LZ innerhalb der Betriebsratszeit wieder gekürzt werden sollte ?
Sonst wäre ich ja während meiner jetzigen Betriebsratszeit immer noch einer gewissen Willkür des Chefs bezgl. LZ ausgesetzt.
Gruß
01.11.2014 um 15:01 Uhr
Hoppel; bist heute wohl wieder mal gereizt.
Offenbar drückst Du Dich eben unverständlich aus, so dass gasthd Dich nicht versteht.
gironimos Aussage stimmt doch im Kern. Du sollst durch das Amt keine Nachteile haben. Das gleiche Gehalt erhalten, als wenn Du voll gearbeitet hättest. Wegen Ausfallzeiten wegen BR-Tätigkeiten darf das Gehalt nicht gekürzt werden - auch nicht die Leistungszulage.
Gekürzt wird wegen des BR-Amtes nichts. Wenn Dein Chef sagen würde, die Leistung ist zu gering, weil Du zu viel BR-Arbeit leistest, benachteiligt er Dich. Dein Gehalt ist jetzt zusammengerechnet 3200,-/mon - also ist es so.
Ob das Leistungsbeurteilungssystem ansonsten o.k. ist, kann hier tatsächlich niemand sagen. Schon eher der ehemalige BR, der sich bestimmt damit befasst hat.
01.11.2014 um 15:03 Uhr
@ gasthd
Ich komm mir grad ziemlich vera*scht vor ... wie oft willst Du Deine Fragen denn noch kopieren und als neuen Beitrag einstellen??
01.11.2014 um 15:43 Uhr
Hallo Kratzbürste,
vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
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