Alterskündigungsschutz und Lohnabsicherung bei Pforzheimer Abkommen?
Gab es Fälle, in denen bei "sozialverträglichen" Vereinbarungen nach dem Pforzheimer Abkommen der tarifliche Alterskündigungsschutz aufgehoben wurde? Oder bleibt der Alterskündigungsschutz davon grundsätzlich unberührt?
Daneben gibt es auch eine tarifliche Lohnabsicherung für ältere AN. Wie steht es damit im Zusammenhang mit dem Pforzheimer Abkommen?
Kennt sich jemand damit aus?
Community-Antworten (1)
02.10.2007 um 13:11 Uhr
Hallo Wenn ich die Frage richtig verstehe geht es im Metall Branche TV der IG. Metall. Das „Pforzheimer Abkommen“ erlaubt auf betrieblicher Ebene die Abweichung von tariflichen Regelungen mit Abstimmung der IG Metall in betrieblichen Notsituationen. Nach meinen Kenntnissen steht dies in der Regel nicht zu Disposition, auch die Lohnabsicherung hat Vertrauensschutz. Aber die Hand möchte ich im Einzelfall dafür nicht ins Feuer legen.
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