Alternierende Telearbeit
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter, Alternierende Telearbeit vereinbart? Wenn Ja Welche?
Community-Antworten (2)
31.10.2014 um 17:05 Uhr
Natürlich.
Ihr solltet ohnehin eine Betriebsvereinbarung zum Thema Telearbeit abschließen. Da gibt es doch vieles zu beachten und zu regeln.
31.10.2014 um 18:12 Uhr
es gibt hier viele Themen die zu regeln sind:
Wer darf gehen? Welche persönlichen und sachlichen Voraussetzungen muss der MA erfüllen? (Auswahlrichtlinien) Wie erfolgt der Beantragungsprozess? Welche Daten werden dabei erhoben und verarbeitet? wie erfolgt die Speicherung privater Kontaktdaten, die man sicher zur Betreuung des Arbeitsplatzes braucht? Anforderungen an den häuslichen Arbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinie, Datenschutz, Arbeitsschutz und Ergonomie Aufwandspauschale, Auswirkungen auf Fahrgeldzuschuss Wie erfolgen zukünftig Schulungen? Rechte des BR um Einhaltung der BV zu kontrollieren? Zutrittsrechte des Arbeitgebers?
es gibt also viele Themen auf denen sich der BR austoben kann. Wenn der AG das für einen MA machen will, würde ich direkt die Möglichkeit suchen um hier für alle Kollegen Telearbeit zu ermöglichen (soweit es der Arbeitsplatz zulässt)
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