Antrag des Vorstandes an den BR in Schriftform ?
Muss der Vorstand seine Anträge an den Betriebsrat in Schriftform machen oder kann dies auch mündlich erfolgen? Im Speziellen Fall geht es um das Nutzerverhalten der Angestellten in einer Software. Der Vorstand möchte hierüber eine Auswertung fahren.
Community-Antworten (1)
31.10.2014 um 16:26 Uhr
Nein, es geht zunächst mündlich. Wenn Ihr dann aber Eure Mitbestimmung ausübt und Euch darauf verständigt wie die Auswertung erfolgen soll, solltet Ihr schon im Sinne des § 77 BetrVG handeln: " Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen "
sonst läuft man doch zu sehr Gefahr, dass jeder was anderes gemeint oder verstanden hat.
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