Mitarbeiter bewirbt sich nach eigener Kündigung
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat selbst fristgerecht mit Wirkung zum Ende des Jahres gekündigt (Kündigungsfrist halbes Jahr zum Halbjahr), weil auf seiner Stelle keine Entwicklung mehr möglich war.
Nun wird nach seiner Kündigung eine neue, interessante Stelle frei und intern ausgeschrieben. Der MA bewirbt sich auf diese Stelle. Der Arbeitgeber schreibt die Stelle im Nachgang extern aus und erhält externe Bewerbungen. Auswahlrichtlinien existieren bei uns nicht.
Dem BR wird nun die Besetzung der Stelle mit dem externen Bewerber vorgelegt. Wir unterstellen die gleiche Eignung beider Bewerber. Ist der Mitarbeiter im gekündigten Arbeitsverhältnis als interner Bewerber zu betrachten und deshalb dem externen Bewerber vorzuziehen?
Wenn ja, wird das dann eine Neueinstellung oder eine Versetzung?
Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (10)
12.08.2019 um 14:36 Uhr
Solange sein Arbeitsverhältnis besteht ist er Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten.
12.08.2019 um 14:39 Uhr
Er gilt zunächst als interner Bewerber. Deshalb hat er aber keine Bevorzugung (es sei denn, ihr habt eine entsprechende BV dazu). Ihr müsstet schon einen Widerspruch wegen Nachteile für den Kollegen glaubhaft formulieren können (§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).
12.08.2019 um 15:04 Uhr
Danke für die schnellen Antworten. Also ist die Bewerbung als intern zu betrachten. Das hat jedoch keine Relevanz, wenn der AG den externen Bewerber einstellen möchte. Einen Ablehnungsgrund aus § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG abzuleiten wird schwierig (Nachteile hat er ja nicht, zumal er ja gekündigt hat). Ich denke auch nicht, dass ein selbst gekündigtes Arbeitsverhältnis mit einem befristeten Arbeitsverhältnis gleichzusetzen ist.
12.08.2019 um 15:49 Uhr
Randy74: Aber es gibt gute Argumente dafür, dass dieser Kollege die Stelle bekommt. Er kennt das Unternehmen. Somit fällt für den AG die Einarbeitungszeit weg. Der AG weis zudem was er an dem Kollegen hat. Er kennt ihn ja von seiner "vorherigen" Arbeit. Außerdem wäre es ein Zeichen des AG das er was positives für die AN unternimmt. Hier wäre ein Gespräch zwischen AG und BR sicher sehr sinnvoll. Zum Nutzen beider Seiten, AG und AN.
12.08.2019 um 18:29 Uhr
"Aber es gibt gute Argumente dafür, dass dieser Kollege die Stelle bekommt."
Ach ja?
"Der AG weis zudem was er an dem Kollegen hat. Er kennt ihn ja von seiner "vorherigen" Arbeit."
Vielleicht ist das ja der Grund, warum sich der AG für eine andere Person entschieden hat? ;-)
12.08.2019 um 19:32 Uhr
und viele AG sehen eine Kündigung als AN als illoyal gegen die Firma an.
Hat der MA den früher schon mal beim AG nach einer beruflichen Entwicklung vorgesprochen? oder kam seine Kündigung sozusagen "aus heiterem Himmel"?
13.08.2019 um 15:33 Uhr
"Nun wird nach seiner Kündigung eine neue, interessante Stelle frei und intern ausgeschrieben."
Die Stelle ist also erst im kommenden Jahr zu besetzen, wenn Euer Kollege bereits das Unternehmen verlassen hat? Dann ist er doch ganz klar ein externer Bewerber! Der Arbeitgeber kann ihn dann ja nicht mehr auf die neue Stelle versetzen, sondern muss ihn erneut einstellen.
14.08.2019 um 17:37 Uhr
@Kjarrigan: Es gab schon länger den Wunsch des MA, sich im Unternehmen zu verändern. Leider ist der MA auf seinem Gebiet sehr gut und man wollte da wohl von seiten AG keine Lücke entstehen lassen. Viele Möglichkeiten haben sich da praktisch in der Vergangenheit nicht ergeben, zumal der AG ihn ja auf der Stelle halten wollte. Im Ergebnis war dann wohl nur die Kündigung als "Druckmittel" zu Veränderung im Unternehmen oder, wenn das nichts wird, dann eben woanders. Also kein heiterer Himmel sondern mit viel Anlauf.
@Pjöööng: Die Stelle ist aktuell zu besetzen, Vertrag läuft bis Ende des Jahres.
@all: Neueinstellung oder Versetzung?
14.08.2019 um 18:17 Uhr
Dann ist das natürlich eine interne Bewerbung und im Falle dass der Kollege genommen würde, wäre es eine Versetzung.
Als Arbeitgeber würde ich mir aber schwer überlegen ob ich einen Mitarbeiter auf diese Stelle versetze der sowieso nur noch 4 Monate im Unternehmen ist.
15.08.2019 um 09:01 Uhr
@Pjöööng: danke für die Antworten.
In dem Fall, dass der Kollege die Stelle bekommt, wäre die Aufhebung der Kündigung angedacht. Dann geht es ja um Erhalt der Betriebszugehörigkeit usw.. Da ist der BR ja raus, wegen Individualrecht bzgl. AV. Gibt es da trotzdem noch etwas zu beachten?
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