Nachladen oder nicht?
Hallo an alle,
Ich habe vor kurzem ein Protokoll Seminar besucht. Einige Punkte scheinen den "alten" BR Mitgliedern komisch. Meldet sich ein BR Mitglied an diesen Tage krank, muss ich niemandem nachladen, da er sich auf die Sitzung nicht vorbereiten kann. Ebenso würde es ja bei einer hohen Krankenquote den Betriebsablauf stören. Ein anderes Thema ist, dass wir zwei Mütter Haben die entweder früher gehen oder später kommen? Laut Verdi muss nachgeladen werden, aber ich kenne keinen BR in unserem Unternehmen, der das lebt. Die Mütter Haben die Wahl zu bleiben außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit zu bleiben und Paragraph 37 BetrVG greift. Sehe ich das falsch?
Lg
Community-Antworten (8)
30.10.2014 um 19:23 Uhr
Hallo Sibylle, ich verstehe nicht ganz deine Absicht. Wünschst du eine Bestätigung, dass auf dem Seminar alles richtig erzählt wurde? Oder richtig verstanden wurde? Das wird schwierig sein. Gab es keine Möglichkeit, Fragen zu stellen?
30.10.2014 um 19:31 Uhr
Aber natürlich liegst du falsch. Aber auch sowas von falsch.
Hartmut, du bist doch Fitt mit der Materie, erzähl ihr einmal, warum sie hier so daneben liegt.
30.10.2014 um 20:17 Uhr
PetrusH, Du weißt es doch auch ....
Ist ein BR-Mitglied krank und kommt deshalb nicht zur Sitzung, MUSS ein Ersatzmitglied geladen werden. Jedenfalls muss der BRV vom Verhinderungsfall ausgehen. Das Argument wir schonen den Arbeitgeber und laden nicht nach, ist untragbar.
Das mit den Müttern verstehe ich nicht ganz. Jedenfalls gilt aber § 37 Abs. 2 BetrVG für betriebsbedingte BR-Tätigkeit außerhalb der eigenen Arbeitszeit.
30.10.2014 um 20:20 Uhr
Spielverderber!
30.10.2014 um 21:24 Uhr
So wie ihr das sagt kenne ich das auch so, auch bei nachfragen sagte sie, dass bei kurzfristiger Krankheit nicht nachgeladen werden muss. Die Sache mit den Müttern ist so. Die Sitzung geht von 07.30-16.30. Die eine Mutter kommt erst um 9 Uhr zur Sitzung die andere verlässt um 12 Uhr die Sitzung. Muss nachgeladen werden, wenn sie die Sitzung verlassen aufgrund ihrer persönlichen Arbeitszeit?
31.10.2014 um 09:07 Uhr
Kurzfristige Krankheit heißt:
Am Montag wurde eingeladen für Donnerstag 10 Uhr z.B., da war das BRM noch Anwesend, am Donnerstag wird das BRM jetzt plötzlich krank und du als BRV kriegst dies erst in oder kurz vor der Sitzung mit, dann muss nicht nachgeladen werden weil es so kurzfristig ist und man z.B. auch nicht von jetzt auf jetzt das EBRM vom laufenden Band wegnehmen kann. Man muss dem Chef die Möglichkeit geben den Arbeitsplatz zu ersetzen, dies ist so ja nicht gegeben.
Zu den Müttern.
BR-Sitzung hat nichts mit ihrer Arbeitszeit zu tun, es wurde rechtzeitig eingeladen und sie haben die PFLICHT teilzunehmen und zwar die volle Zeit.
Geht gar nicht das hier jemand kommt und geht wie seine AZ sind, wenn die Sitzung bisschen früher anfangt.
Entweder ihr passt die Sitzungen an die MA an oder anders rum.. Nachgeladen muss allerdings nicht werden wenn einer einfach geht oder später kommt.
Gruß
31.10.2014 um 09:31 Uhr
Wo finde ich die rechtliche Grundlage zu "kurzfristiger Krankheit" ich müsse nicht nachladen? Ebenso wegen den Müttern, dass sie früher gehen und nicht nachgeladen werden muss? Lg Sibylle
31.10.2014 um 10:24 Uhr
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