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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minderheitengeschlecht

O
OldMan62
Mrz 2023 bearbeitet

Unser Betriebsrat besteht aus 9 Gremiumsmitgliedern davon 2 Frauen (Minderheitsgeschlecht) und 7 Männern. Jetzt geht eine Frau in Elternzeit und eine Frau wechselt den Betrieb. Somit gibt es keine Frau mehr in unserem Betriebsrat und das Minderheitengeschlecht ist nicht mehr gewährleistet da keine Frau mehr zum nachladen ist. Müssen wir jetzt Neuwahlen machen, oder kann man als Ersatz auch 2 Männer nachladen?

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Community-Antworten (2)

K
Kehler

02.03.2023 um 12:30 Uhr

Dann ist es so, dann besteht der BR nur aus Männern.

M
Muschelschubser

02.03.2023 um 14:10 Uhr

Wenn sich das Geschlecht in der Minderheit nicht in ausreichender Zahl hat aufstellen lassen, dann kann man es nicht ändern. So lange die gesetzliche Anzahl an ordentlichen BR-Mitgliedern nicht unterschritten wird, ist das kein Grund für Neuwahlen.

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