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Probezeit verkürzen

B
berwie
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin Kollegen Wir als BR haben einer Einstellung nach §99 zugestimmt. Inhalt der BR Anhörung war unter anderem auch die sechsmonatige Probezeit. Jetzt nach 4 Monaten sind sich AG und AN einig die Probezeit zu verkürzen auf 3 Monate. Soweit okay, haben wir als BR nix dagegen. Meine Frage lautet: Ist diese Verkürzung der Probezeit nochmal Mitbestimmungspflichtig oder reicht es wenn die Parteien sich einig sind und wir nur eine Info erhalten.

danke

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

29.10.2014 um 11:18 Uhr

Der AG kann einzelvertraglich die Probezeit auch komplett ausschließen, ohne dass ihr dazu etwas zu sagen hättet. BTW: Was soll diese Verkürzung, ausser ne Tonne Vorschusslorbeeren, bewirken? Das KSchG wird deswegen auch nicht vorher greifen!

H
Hartmut

29.10.2014 um 12:42 Uhr

Um das, was Kölner schreibt, nochmal zu verdeutlichen: Meist denkt man, nach Ende der Probezeit habe ich Kündigungsschutz! Das ist aber nur 'zufällig' so, weil die Probezeit meist genau so lange gewählt wird wie die gesetzliche Wartezeit auf Kündigungsschutz, nämlich 6 Monate. Wird die Probezeit verkürzt, sagen wir auf 3 Monate, so ändert das nichts an der Wartezeit für den Kündigungsschutz, der bleibt bei 6 Monaten.

Allerdings, das muss man auch sagen, bekennt sich der AG mit Ablauf der Probezeit in aller Regel fest zum neuen Angestellten. Das ist ja gerade der Sinn einer verkürzten Probezeit.

B
BRVHansel

29.10.2014 um 22:06 Uhr

„Jetzt nach 4 Monaten sind sich AG und AN einig die Probezeit zu verkürzen auf 3 Monate.“ Hä……mein Taschenrechner kaputt? Oder ist das jetzt ne neue mir bisher unbekannte Rechenformel?

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