Fristgemäße Kündigung
wenn der § 102 nicht zutreffend ist muss oder kann der BR Widerspruch gegen diese Kündigung etwas unternehmen . Im Vorfeld wurden Gründe genannt die nicht haltbar sind oder bei anderen Kollegen ebenfalls zutreffend sind?
Community-Antworten (2)
29.10.2014 um 10:57 Uhr
wenn sich keine Wiedersprüche nach §102 finden, kann der BR keinen Wiederspruch schreiben, er kann lediglich seine bedenken dazu mitteilen.
Der BR stimmt der Kündigung nicht zu und hat hierzu folgende bedenken..............
den Rest muss der AN dann selbst machen z.B vor Gericht..
ihr könnt ihn höchstens noch beraten und sagen er soll rechtzeitig die Kündigungsschutzklage einreichen falls er dies möchte und die Kündigung seines Erachtens nicht rechtens ist.
29.10.2014 um 11:46 Uhr
Ihr könnt ja in den Bedenken alles schreiben, was ihr für richtig haltet. Ihr solltet Euch (oder dem Kollegen) dabei aber nicht um "Kopf und Kragen" reden und dem Arbeitgeber erst die richtigen Argumente an die Hand geben. Macht nicht den Vergleich "der darf ja warum der nicht....". Sucht nach Fakten, warum der Vorwurf nicht akzeptabel ist; sucht nicht nach einer Entschuldigung.
Dann solltet Ihr einen der im § 102 BetrVG genannten Widerspruchsgründe finden und kurz begründen.
Kündigen kann der AG immer - das Gericht wird entscheiden, wenn der Kollege klagt.
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