Kernarbeitszeit
Hallo zusammen, bei uns auf den Baustellen gilt eine Kernarbeitszeit. Wir haben ebenfalls eine elektronische Zeiterfassung. seit Jahren ist es so das wenn die Kollegen mal etwas früher angefangen haben oder später aufgehört haben wurde immer bezahlt und ohne murren hingenommen. Jetzt haben wir hinten rum erfahren das unser Chef angewiesen hat das Rückwirkend für September nur die Kernarbeitszeit bezahlt wird. Das er das verlangen kann ist keine Frage, aber bis heute gibt es keinen Aushang etc. und geht das einfach Rückwirkend?
Community-Antworten (1)
24.10.2014 um 16:37 Uhr
da solltet ihr als betriebsrat tätig werden. wenn der chef die stunden annimmt, muss er sie auch bezahlen.
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