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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kernarbeitszeit

R
RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns auf den Baustellen gilt eine Kernarbeitszeit. Wir haben ebenfalls eine elektronische Zeiterfassung. seit Jahren ist es so das wenn die Kollegen mal etwas früher angefangen haben oder später aufgehört haben wurde immer bezahlt und ohne murren hingenommen. Jetzt haben wir hinten rum erfahren das unser Chef angewiesen hat das Rückwirkend für September nur die Kernarbeitszeit bezahlt wird. Das er das verlangen kann ist keine Frage, aber bis heute gibt es keinen Aushang etc. und geht das einfach Rückwirkend?

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Community-Antworten (1)

N
Nubbel

24.10.2014 um 16:37 Uhr

da solltet ihr als betriebsrat tätig werden. wenn der chef die stunden annimmt, muss er sie auch bezahlen.

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