Erstellt am 23.10.2014 um 17:17 Uhr von Hartmut
Hallo dirgni, mir ist kein (gesetzlicher oder tariflicher) solcher Anspruch bekannt.
Aus der Art deiner Fragestellung scheint es mir auch so zu sein, dass es keine entsprechende BV gibt, und auch keine entsprechende betriebliche Übung entstanden ist.
Insofern meine ich, sorry, leider nein.
Erstellt am 23.10.2014 um 18:20 Uhr von AlterMann
Wieso denn "sorry"?? Warum sollte denn ein BRV besser gestellt werden als seine Kollegen? Hält er sich für eine Art Chef? Bei so einem Anspruchsdenken kann ich nur den Kopf schütteln.
Erstellt am 23.10.2014 um 18:31 Uhr von paula
ich kenne inzwischen sogar Auffassungen, die darin eine unzulässige Bevorteilung sehen würden....
Erstellt am 23.10.2014 um 19:17 Uhr von Dirgni
Jetzt habt ihr es mir aber gegeben. Im Letzten Seminar war das im Gespräch "was die Geschäftsleitung hat gilt auch für den Betriebsrat " da ging es aber um Reisekostenvergütung bzw. Geschäftswagen. Auf keinen Fall hat der BR so ein anspruchsdenken. Ich danke euch für die Lektion.
Erstellt am 23.10.2014 um 21:37 Uhr von Moreno
Aber ich bin dafür das dies sofort eingeführt wird ;-)
Erstellt am 24.10.2014 um 10:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (Dirgni):
"Im Letzten Seminar war das im Gespräch "was die Geschäftsleitung hat gilt auch für den Betriebsrat " da ging es aber um Reisekostenvergütung bzw. Geschäftswagen. "
Wenn die Geschäftleitung ein Firmenwagen zur Verfügung steht, dann hat auch der BR Anspruch? Das hat doch hoffentlich nicht der Seminarleiter postuliert?
Erstellt am 24.10.2014 um 10:42 Uhr von Kölner
@Pjöööng
Doch, genau das gibt es. Und das ist schlimm!
Erstellt am 24.10.2014 um 11:53 Uhr von BloodyBeginner
Bei uns gibt es 2 Firmenparkplätze, ein großer weiter weg, ein kleiner näher am Werk.
Der BRV dürfte auf dem kleinen Parkplatz parken. Macht er aber nicht.
Ich hab mal ein Ford-Werk besichtigt, auch da hatte der Betriebsratsvorsitzende einen Parkplatz direkt am Eingang. Ob er allerdings auch genutz wurde oder ob der BRV dort einen Dienstwagen hatte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Erstellt am 24.10.2014 um 12:37 Uhr von moreno
Das ist halt der Unterschied ob jemand etwas hat was ihm nicht zusteht oder ob er etwas einfordern will was ihm nicht zusteht ;-)
Erstellt am 24.10.2014 um 14:36 Uhr von dirgni
Es geht ja nicht darum etwas einzufordern was einem nicht zusteht. Wir wollten nur wissen, ob wir das fordern können. Wir können nicht. Haben wir jetzt kapiert und sind auch nicht traurig darüber.