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MA-Daten für Sozialplan vor dem Antrag einfordern?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wegen der schlechten Zahlen u.a. wurde unser GF gefeuert. Der neue will "Rückkehr zum Kerngeschäft", was wohl mit der Schließung einzelner Abteilungen und damit einher gehender Kündigungen verbunden ist. Zur Vorbereitung auf evtl. erforderlich werdende Sozialpläne hat unser Gewerkschafter uns empfohlen, dass wir uns eine MA-Liste anlegen mit Alter, Geschlecht, Familienstand, Eintrittsdatum, Schwerbehinderung, etc. und alle Möglichkeiten durchgehen, wie ein Sozialplan aussehen könnte. Uns ist klar, dass das Unternehmen sich verändern MUSS! Ohne Kündigungen wird es nicht gehen. Haben wir das Recht, unter diesen Umständen die Daten vom AG einzufordern in Anbetracht möglicher Ereignisse oder müssen wir uns die Liste selber stricken?

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

22.10.2014 um 22:13 Uhr

@ seesee

Vom Grundsatz liegt Euer Gewerkschaftler ja richtig, so wird auch AG empfohlen, dass sie vor dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen ihre MA bitten, die Fragen nach

  1. Unterhaltsverpflichtungen und 2. Schwerbehinderung zu beantworten. Alle weiteren Angaben hat der AG doch sowieso.

Aber als BR sollte man doch erstmal abwarten, wohin die Reise mit welcher Mannschaft konkret gehen soll. Ich halte überhaupt NICHTS davon, alle KollegInnen aufzuschrecken, bevor sich der neue GF nicht geäußert hat.

Und ohne Befragung bzw. vorgenannte Selbstauskunft der KollegInnen ist eine selbstgestrickte Liste vollkommen wertlos.

Nicht vergessen, dass auch der BR initiativ werden kann > § 92ff BetrVG !!!

E
Erbsenzähler

23.10.2014 um 09:12 Uhr

@seesee Die Liste erstellt nicht ihr sondern die muss der AG erstellen! Wie Hoppel schon schreibt. Hier eine kleine Hilfe, die uns bei einem Sozialplan gut geholfen hat. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sozialauswahl.html

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