Erstellt am 22.10.2014 um 15:25 Uhr von Fragenmann
Nenn mal zahlen!
Was heißt "wesentlich mehr"
Erstellt am 22.10.2014 um 16:17 Uhr von Hoppel
@ Fragenmann
Es ist doch völlig wurscht, wieviel mehr AN es zum Zeitpunkt der Wahl waren.
@ MaxaSchwarz
Sobald dieses BRM sein Amt niedergelegt hat, seid Ihr verpflichtet UNVERZÜGLICH Neuwahlen einzuleiten > § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG
Bis zur Bekanntgabe des endgültigen neuen Wahlergebnisses können die 6 BRM uneingeschränkt tätig sein > § 22 BetrVG
Erstellt am 22.10.2014 um 16:20 Uhr von Niemand
Was hat das denn mit den Zahlen zu tun.
Wenn der BR unter seine gewählte Anzahl von Mitgliedern sinkt muss neu gewählt werden. Der Br hat die WAhl einzuleiten und einen Wahlvorstand zu benennen. Er bleibt im Amt bis der neue BR gewählt ist.
Liegt die Zahl der Wahlberechtigten nun niedriger wird eventuell ein kleinerer Betriebsrat gewählt.
Was wäre nach Ausscheiden des Mitgleides zu tun? Neuwahlen sind einzuleiten
Kann der Betriebsrat mit 6 Mitgliedern weiter arbeiten? Ja, aber nur bis der neue BR gewählt ist.
Erstellt am 22.10.2014 um 18:10 Uhr von Fragenmann
Was das mit Zahlen zu tun hat?
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg013.html
Also neugewählt oder nicht, kann man nur sagen wenn man Zahlen kennt es sind ja noch mehr als 4 Mitglieder!
Erstellt am 23.10.2014 um 10:23 Uhr von MaxaSchwarz
Danke für die Antworten.
Fall hat sich erledigt. BR Mitglied bleibt doch im BR.