maschinelle personenbezogene Einzelauswertung
Es soll eine maschinelle personenbezogene Einzelauswertung bei einem Kollegen durchgeführt werden, da ein begründeter Verdacht auf Verstoß gegen Arbeitsanweisungen vorliegt. Der Kollege stimmt der Auswertung zu. Welche Gesetze kommen hier zur Anwendung?
Community-Antworten (1)
22.10.2014 um 14:46 Uhr
Nimm Dir mal den §87 BetrVG Abs. 1 Nr. 6 als Bettlektüre: Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen.
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