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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

maschinelle personenbezogene Einzelauswertung

P
Postit
Jan 2018 bearbeitet

Es soll eine maschinelle personenbezogene Einzelauswertung bei einem Kollegen durchgeführt werden, da ein begründeter Verdacht auf Verstoß gegen Arbeitsanweisungen vorliegt. Der Kollege stimmt der Auswertung zu. Welche Gesetze kommen hier zur Anwendung?

1.93001

Community-Antworten (1)

M
Moreno

22.10.2014 um 14:46 Uhr

Nimm Dir mal den §87 BetrVG Abs. 1 Nr. 6 als Bettlektüre: Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen.

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