Diensthandy erforderlich?
Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit 100 Mitarbeiter und drei Außenwohngruppen. Zudem bin ich noch im KBR und stehe im ständigem Kontakt mit den zwei anderen Betriebsräten. Da wir ein Behindertenheim mit Schichtdienst sind und die Mitarbeiter den Kontakt zum Betriebsart suchen und dies immer mehr, sind wir am überlegen ein Diensthandy zu beantragen, um auch außerhalb des BR Büros die Mails zu erhalten. Der Hauptpunkt liegt jedoch darin für die Mitarbeiter sehr gut erreichbar zu sein. Die Kollegen Wissen ja nicht, wann ich arbeite, so können sie mich immer erreichen.
Community-Antworten (4)
10.05.2018 um 03:16 Uhr
Und ? Zu welchem Ergebnis bringt Dich das ? Erforderlich, oder nicht ?
10.05.2018 um 04:47 Uhr
Erforderlichkeit wirr vom Betriebsrat festgestellt und ein entsprechender Beschluss wird gefasst So wird es am kommenden Montag sein.
10.05.2018 um 12:13 Uhr
Ich rate nur sehr nicht immer erreichbar zu sein. Auch ein BRM hat das Recht #Privat zu sein. Wenn ihr keinen freigestelltes Mitglied habt, würde ich eine Regelung im Gremium treffen welches BRM das Handy wärend seiner persönlichen Arbeitszeit bei sich trägt.
10.05.2018 um 12:37 Uhr
So in der Art habe ich es im Gremium angesprochen. Im laufe der Zeit ist die private Nummer fast jedem bekannt, weil diese weitergegeben wurde. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn die AN mich anschreiben/ anrufen um nach Rat zu fragen. Ich möchte dennoch privates u dienstliches trennen. Habe dem Einrichtungsleiter bereits unser Vorhaben schriftlich bekannt gegeben. Der lehnte dies prompt ab, mit der Begründung er habe auch keins, ich solle meine Nummer rausgeben, wenn ich unbedingt meine Nase überall rein hängen will. Zudem könne ich es bei der Steuer absetzen, wenn ich mein privates dienstlich nutze. Dennoch finde ich, dass ich Argumente liefern kann die, die Erforderlichkeit berechtigt. Wir sind dabei eine GO zu erstellen wo die Handhabung vom Diensthandy geregelt sein wird.
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