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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Drittmittelfinanzierte Arbeitnehmer

B
Bottle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben Arbeitnehmer in unserem Unternehmen, die über EU-Projekte finanziert werden. Das heißt, sie sind als Projektmanager lediglich für dieses Projekt befristet eingestellt worden. Die Personalkosten werden vom Unternehmen über das EU-Projekt abgerechnet. Es gibt kein Pesonalkostenbudget im Unternehmen für diesen Personenkreis, sollten sie Arbeitszeiten haben, die keine Projektarbeit sind. Alle Arbeitzeiten sind Kostenstellen zugeordnet und es muss bei der Europäischen Kommision dargelegt werden. Wer bezahlt die Stunden, die man für den Betriebsrat aufwendet. Daher meine Frage:

Sind sie wahlberechtigt und zählen sie zur Bezugsgröße dazu? Sind sie in den Betriebsrat wählbar?

Vielen Dank im Voraus

1.34001

Community-Antworten (1)

S
Schnapphaken

21.10.2014 um 23:01 Uhr

Wenn sie lediglich für ein Projekt befristet eingestellt wurden und feststeht das sie keine freien Mitarbeiter oder arbeitnehmerähnliche Personen sind, sind sie so zu behandeln wie ein Sachbefristeter. Wer hier letztlich der Kostenträger ist, spielt keine Rolle. Es kommt dann lediglich auf die betriebliche Integration an. Unter Beachtung zeitlicher Vorgaben, dreimal ja.

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