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Arbeitgeber maßregeln

F
Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, wenn reden nichts nützt, dann schreiben wir. Also haben wir unserem GF schriftlich in 3 Schreiben aufgefordert:

  1. uns einen Raum nah an der Basis zu geben (momentan sind wir in eine Randlage 20km vom Hauptsitz entfernt verschoben worden) habe in einem anderen Thread davon berichte.
  2. uns Einsicht nehmen zu lassen in die Brutto Gehaltslisten
  3. uns eine Übersicht aller befristeter Arbeitsverträge zu geben

Für all diese Anliegen hab ich Fristen gesetzt die nun alle verstrichen sind, nur mündlich sagte er "die Liste schafft das Personalbüro nicht innerhalb von 2 Wochen und das Büro könnt ihr knicken" Ich hab die Schnauze nun voll, da ich weis das die Liste in 5 Minuten aus der Datenbank gezogen sind und das mit dem Büro reine Schikane ist. Wie würdet ihr als nächstes vorgehen?

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Community-Antworten (12)

H
Hoppel

21.10.2014 um 10:51 Uhr

@ Fragenmann

Ihr seid ja vielleicht lustig. Wenn man dem AG Fristen setzt, sollte man sich als BR auch schonmal Gedanken darüber gemacht haben, welche Schritte folgen sollen, wenn der AG seinen Pflichten nicht nachkommt.

Der nächste Schritt kann und muss ausschließlich in Eurer BR-Sitzung besprochen werden. Entweder stimmt eine Mehrheit dafür, dass ein RA mit der Durchsetzung Eurer Rechte beauftragt wird oder nicht. In letztem Fall würdet Ihr beim AG allerdings als Lachnummer enden ...

F
Fragenmann

21.10.2014 um 10:55 Uhr

Ja wir sind lustig... sind eigentlich großteils neu und der AG kennt das nicht das der BR Fristen setzt. Also ist der nächste Schritt, ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit vom Gesetz her zu gefährden, die Einschaltung eines RA per Beschluss. Sollte man da vorher dem AG ein Vorwarnug geben, oder wäre das auch wieder "lustig"?

P
Pjöööng

21.10.2014 um 11:49 Uhr

Ihr werdet den Beschluss doch hoffentlich dem Arbeitgeber mitteilen, sobald Ihr ihn gefasst habt? Diese Mitteilung sollte Vorwarnung genug sein.

H
Hoppel

21.10.2014 um 13:02 Uhr

@ Fragenmann

Offensichtlich habt Ihr den AG auch schon mündlich aufgefordert, die genannten drei Punkte zu erledigen. Dann habt Ihr das Ganze auch noch schriftlich und mit Fristsetzung mitgeteilt, auch ohne Erfolg ...

Wenn Ihr noch immer lieb und nett sein wollt, setzt Ihr eine letztmalige Frist.

Sehr geehrter AG,

wir haben Sie mittlerweile mehrfach (mündlich am .... ; schriftlich am ... ) darum gebeten, uns gem. § 80 Abs.2 BetrVG Einsicht in die Brutto Gehaltslisten nehmen zu lassen.

Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist uns daran gelegen, die Durchsetzung unserer Rechte auf dem Rechtsweg zu vermeiden. Wir fordern Sie somit letztmalig dazu auf, uns bis zum ... Einsicht in die Bruttogehaltslisten zu gewähren.

MfG BR

Sehr geehrter AG,

wir haben Sie mittlerweile mehrfach (mündlich am .... ; schriftlich am ... ) darum gebeten, uns eine Übersicht der befristet beschäftigten AN zur Verfügung zu stellen. Unsere Anspruchsgrundlage ist insbesondere begründet in § 80 Abs.1, § 92 sowie § 92a BetrVG.

Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist uns daran gelegen, die Durchsetzung unserer Rechte auf dem Rechtsweg zu vermeiden. Wir fordern Sie somit letztmalig dazu auf, uns diese Liste bis ... zur Verfügung zu stellen.

MfG BR

Sehr geehrter AG,

wir haben Sie mittlerweile mehrfach (mündlich am .... ; schriftlich am ... ) darum gebeten, uns ein BR-Büro am Hauptsitz unseres Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Im Einklang mit der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung weisen wir darauf hin, dass wir einen Anspruch auf einen Raum am Sitz der Betriebsleitung haben. Ergänzend dazu betrachten wir unsere jetzige räumliche Situation, 20 km vom Hauptsitz entfernt, als unzulässige Behinderung erforderlicher Betriebsratstätigkeit.

Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist uns daran gelegen, die Durchsetzung unserer Rechte auf dem Rechtsweg zu vermeiden. Wir fordern Sie hiermit letztmalig dazu auf, sich mit uns bis ... bzgl. anderer Räumlichkeiten am Hauptsitz zu vereinbaren.

MfG BR

L
Lurchi

21.10.2014 um 17:21 Uhr

Der Erfahrung nach werdet ihr ohne Einschaltung eines RA keinen Erfolg haben. Natürlich könnt ihr Euch noch etwas veralbern lassen (ist ja Euer Beschluß). Ich rate aber dringend an diesen Beschluß schnellstmöglich zu fassen und dem AG über die Hinzuziehung des RA zu informieren. Fragen müsst ihr ihn nicht, da dieser gegen Gesetze verstößt und somit fallen diese Kosten (RA) unter den § 40 Abs. 1 BetrVG. Viel Spaß dabei. Das was nun kommt haben die meisten hier auch schon durch-aber nur so funktioniert es.

F
Fragenmann

21.10.2014 um 17:39 Uhr

Vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten, Spaß macht das sicher nicht aber danach sollten wir vielleicht endlich ernst genommen werden... Habe eine Kanzlei in der Nähe kontaktiert und ein Arbeitsrechtler wird uns vertreten. Ich weis nur 100% das Chef das persönlich nehmen wird und sicher erstmal "verschnupft" ist... So ein Umfeld mag ich normal nicht, aber anscheinend muss es ja sein.

H
Hoppel

21.10.2014 um 18:03 Uhr

@ Fragenmann

Soso ... DU hast also einen Arbeitsrechtler kontaktiert, der Euren BR vertreten wird! Ich muss mich schwer wundern, was in noch nicht einmal 7 Stunden passiert ist ...

Wann wurde denn ordnungsgemäß zur BR Sitzung mit entsprechendem TOP geladen? Wann hat diese Sitzung stattgefunden und wurde überhaupt ein mehrheitlicher Beschluss gefasst, die Angelegenheit einem RA zu übergeben?

F
Fragenmann

21.10.2014 um 18:43 Uhr

Ja das war die Kurzfassung. Der Anwalt will natürlich einen ordentlichen Beschluss, den wird er am Dienstag bekommen, es bin ich mir sicher da wir uns im BR in dieser Sache einig sind und dann wird er uns vertreten. Das läuft schon alles ordentlich.

Kontaktieren und fragen kann ich doch ohne Beschluss, wie soll ich den Beschluss formulieren ohne zu wissen wie die Kanzlei heißt? Ein bisschen Vorarbeit für die Eibladung und Tagesordnung muss ich schon leisten...

H
Hoppel

21.10.2014 um 19:04 Uhr

@ Fragenmann

Das klingt ja schon mal besser. :-)

Ich hoffe, der Anwalt hat Dir auch den Text für die erforderliche Beschlussfassung diktiert.

F
Fragenmann

21.10.2014 um 20:46 Uhr

Ja hat er, dann scheint das wohl üblich zu sein. Unser BR hatte in 20 Jahren nie einen Anwalt konsultiert, vielleicht macht die GF deshalb as sie will mit uns...

F
Fragenmann

29.10.2014 um 12:34 Uhr

Info an Euch, waren eben beim Anwalt, der setzt dem AG eine Frist von 3 tagen (ups) uns 1. ein Büro am Hauptsitz, 2. einen Besprechugnsraum am Hauptsitz, 3. (der Knaller) uns ein Büro in der Stadt wo wir momentan sind zu geben um hier auch Sprechtstunden abhalten zu können. Das hätte der Chef alles billiger haben können, nach den drei Tagen gehts vors Arbeitsgericht.

H
Hoppel

29.10.2014 um 21:37 Uhr

@ Fragenmann

Und was ist mit den anderen zwei Punkten??? Oder sind jetzt nicht mehr so wichtig?

Der "Knaller" ist m.E. Verhandlungsmasse ... ;-)

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