Erstellt am 20.10.2014 um 08:37 Uhr von Hartmut
Nun ja, wenn das Gesetz bei Euch _ungeschrieben_ ist, dann wird wohl nur schwer, wenn überhaupt, ein arbeitsrechtlicher Strick zu drehen sein. Es kommt auf das Maß an, denke ich.
(Dass der Systemadministrator sich datenschutzrechtlich in Teufels Küche begibt, sollte ihm/ihr klar sein. Aber das nur nebenbei.)
Erstellt am 20.10.2014 um 11:04 Uhr von Hoppel
@ einszweidrei
Ein datenschutzrechtlicher Konflikt mit § 88 TKG ist nicht zwingend!
Falls es durch exzessives Herunterladen von Google Videos zu Performanceproblemen in Eurer IT-Landschaft käme, würde sich ein Systemadmin den Datenfluss durchaus mal genauer ansehen und ggf. auch nachfragen dürfen ...
Also würde ich den Admin erstmal fragen, aus welchem Grund er welche Daten überhaupt so konkret (MA bezogen) ausgewertet hat.
Gibt es einen BR? Falls ja, warum gibt es keine BV "Internet, Email & Co"?
Erstellt am 21.10.2014 um 15:52 Uhr von Fragenmann
http://www.channelpartner.de/a/arbeitgeber-duerfen-internetnutzung-kontrollieren,256377