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IT Überwachung

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einszweidrei
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist es ein "ungeschriebenes Gesetz", dass man Internet und Mails nicht privat nutzen darf. Man kann es nutzen, wenn man sich dann dafür aus der Gleitzeit auslockt. Allerdings haben wir auch MA mit Vertrauensarbeitszeit - wer sollte es da überprüfen können? Nun erhielten wir von einem MA folgende Mail der IT weiter geleitet:

Hallo Herr , sind die Google Videos alle für arbeitstechnische Zwecke?? Liebe Grüße IT/Systemadministration

Wir wissen nicht, dass es eine Überwachung gibt. Was sollen wir tun? Derzeit haben wir (noch) keinen Datenschutzbeauftragten, da unser bisheriger das Unternehmen verlassen hat. Vielen Dank im Voraus für Antworten/Kommentare

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Community-Antworten (3)

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Hartmut

20.10.2014 um 10:37 Uhr

Nun ja, wenn das Gesetz bei Euch ungeschrieben ist, dann wird wohl nur schwer, wenn überhaupt, ein arbeitsrechtlicher Strick zu drehen sein. Es kommt auf das Maß an, denke ich.

(Dass der Systemadministrator sich datenschutzrechtlich in Teufels Küche begibt, sollte ihm/ihr klar sein. Aber das nur nebenbei.)

H
Hoppel

20.10.2014 um 13:04 Uhr

@ einszweidrei

Ein datenschutzrechtlicher Konflikt mit § 88 TKG ist nicht zwingend!

Falls es durch exzessives Herunterladen von Google Videos zu Performanceproblemen in Eurer IT-Landschaft käme, würde sich ein Systemadmin den Datenfluss durchaus mal genauer ansehen und ggf. auch nachfragen dürfen ...

Also würde ich den Admin erstmal fragen, aus welchem Grund er welche Daten überhaupt so konkret (MA bezogen) ausgewertet hat.

Gibt es einen BR? Falls ja, warum gibt es keine BV "Internet, Email & Co"?

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