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indirekte Drohung durch Geschäftsführer gegenüber BR-Mitglied

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muetze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Geschäftsführer hat mir in unserem monatlichen Betriebsratsgespräch indirekt vor dem gesamten BR mit Kündigung gedroht falls bestimmte Dinge erneut passieren (Mitarbeiter haben Informationen/Fragen von mir, die im Rahmen der BR-Tätigkeit aufgekommen sind an den GF weitergetragen). Der GF teilte dann mit, dass er solche Aussagen nicht dulde und dies zu einer sofortigen Kündigung führen würde bei Wiederholung. Auf Nachfrage unseres BR-Vorsitzenden wen oder was er genau meint, wollte sich unser Geschäftsführer nicht tiefgründiger äußern, bat jedoch darum, dass (Zitat): "... auch wenn es viel Überzeugungsarbeit beim BR benötigte, auch solch einer Kündigung wenn nötig zuzustimmen ... "! Jetzt hat er keinen Namen genannt, ich kann aber beweisen, dass er mich damit gemeint hat. Ist das Behinderung meiner BR-Tätigkeit? Einschüchterung? Drohung? Was tun? Gruß D.

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Community-Antworten (29)

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gironimo

18.10.2014 um 13:36 Uhr

und - was hast Du schlimmes getan? Und warum willst Du es beweisen?

Wenn er nur nicht mit Deiner BR-Arbeit einverstanden ist, kann er ja viel sagen. Lasse Dich nicht beirren.

Wenn der GF nicht konkret wird, solltet Ihr das einfach übergehen. Wenn er konkretes will, muss er es sagen.

M
muetze

18.10.2014 um 13:55 Uhr

Es ist etwas kompliziert. Ich habe mich auf das Thema Arbeitszeit und Vertretung für Urlaub oder Krankheit vorbereitet. Ich habe dafür einen Kollegen (der geheimnisvolle des GF) befragt und aufgrund der von ihm eingeholten Informationen über- vom Jugendamt bezahlte aber nicht geleistete Betreuungsstunden -dem Kollegen die Frage gestellt, ... "ob dies nicht auch ein Betrug am Amt darstellen könnte? " Der Kollege wurde anscheinend panisch und ging zum GF. Daraus wurde dann gemacht, dass ich behaupte das es Betrug am Amt IST! Das führte zu der Kündigungsandrohung .... wohlgemerkt ohne Rücksprache mit mir. Der GF würde mich zu alledem gern los werden, weil ich zu alledem auch ein eher "unbequems" Mitglied in unserem Verein bin ... er versucht es halt jetzt auf diesem Weg vermute ich mal ..

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ganther

18.10.2014 um 14:18 Uhr

Und? Was ist nun bitte dein Problem?

S
Schwalbennest

18.10.2014 um 14:51 Uhr

So lapidar und einfach ignorieren, würde ich das jetzt aber auch nicht. Wenn hier keine Reaktion seitens des BR kommt, in welcher Form auch immer, wird er in seiner Handlungsweise ja nur noch bestärkt und könnte gar auf die Idee kommen, den BR auch noch anderweitig unter Druck zu setzen oder zumindest zu versuchen, hier einen Keil zwischen die BRM zu treiben.

Der Spruch: „Wehret den Anfängen“ kommt ja auch nicht mal so von irgendwoher.

Wenn hier Drohungen, ohne diese inhaltlich auch zu begründen, ausgesprochen werden, dann auch noch in einem Monatsgespräch, ist diesem möglichst sofort entgegenzutreten. Ein Stillhalten würde hier den BR nur schwächen und angreifbar machen.

K
Kölner

18.10.2014 um 16:09 Uhr

Wie bitte schön kommt man auf das schmale Brett, sich als normal arbeitender sozialarbeiter soweit aus dem Fenster zu lehnen? Ich kann den AG gut verstehen...

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gironimo

18.10.2014 um 16:14 Uhr

Stehe über den Dingen.

Erst wenn der Chef weitere Attacken auf den BR los läßt, würde ich klare Worte suchen - aber auch hier: Du musst Dich jedenfalls nicht rechtfertigen oder erklären. Vielleicht redest Du mit Deinen Kollegen darüber.

M
muetze

18.10.2014 um 16:15 Uhr

Hallo Kölner, ich denke eigentlich, dass das meine Aufgabe als BR-Mitglied ist sich genau um solche Probleme zu kümmern wie Vertretungsregelung etc. und mir diesbezüglich Informationen einholen muss und darf?!

K
Kölner

18.10.2014 um 18:13 Uhr

Du hast Untreue und Betrug unterstellt...

P
paula

18.10.2014 um 23:49 Uhr

Muetze du beklagst dich indirekt, dass der AG nicht erst dich zu der Sache befragt und auf das hört was ein Kollege ihm sagt. Du hast auch nicht erst den AG gefragt, wie das genau läuft sondern unterstellst eine Straftat und das auch noch gegenüber Dritten. Wenn man so agiert wird das Eis unter den Füßen schnell dünn und brüchig. Da solltest Du Dich nicht über Gegenwind wundern

M
muetze

19.10.2014 um 00:05 Uhr

Hallo Paula, ich kann meinen AG nicht befragen, weil er davon keine Ahnung hat. Er hat vorübergehend die Geschäftsführung als Vorstandsvorsitzender übernommen. Es kann doch auch nicht sein, dass ich nicht mal auf ein Problem aufmerksam machen darf, welches ich ja als BR-Mitglied als meine Aufgabe sehe. Die Kollegen arbeiten nämlich seit Jahren ohne Vertretung bei Urlaub und Krankheit ... natürlich stellt sich die Frage, wie jemand der 40 Stunden arbeiet die 40 Stunden des Kollegen mitarbeitet, wenn dieser bspw. krank ist. Das Jugendamt bezahlt diese Stunden, sie werden aber nicht geleistet. Natürlich ist es Aufgabe des BR auf dieses Problem aufmerksam zu machen ..ich sage AUFMERKSAM MACHEN! . Der AG wird es eher weniger ansprechen ...

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ganther

19.10.2014 um 00:36 Uhr

Kannst ja Probleme ansprechen. Aber nicht Straftaten unterstellen!

K
Kölner

19.10.2014 um 01:07 Uhr

Mensch Mütze. Du redest einen Murks, dass es der sau graust. Du redest von FLS und hast nicht mal annähernd ne Ahnung, wie der Vertrag aussieht. Ganz ehrlich: Das, genau das, würde mir als gf auch zuviel, wenn jmd ohne Sinn und Verstand Mitarbeiter wuschig macht.

M
muetze

19.10.2014 um 01:46 Uhr

Hallo Kölner, dann erkläre mir das bitte mal: Meine Kollegin und ich arbeiten zusammen in der Woche 80 Stunden (5 Jugendliche à 16 Stunden/Woche Betreuung) Wenn meine Kollegin 4 Wochen Urlaub macht und anschließend 4 Wochen krank ist (z.B.) werden die Gelder ja wohl vom JA bezahlt mit der Hoffnung, das diese Stunden auch geleistet werden. Wir haben Kollegen, die seit Monaten allein die Arbeit für zwei erledigen müssten, was sie natürlich nicht können, aber das JA geht davon aus dass alle so betreut werden, wie im Hilfeplan vereinbart. Werden sie aber nicht, weil es bei uns keine Vertretung etc. gibt. Aber wo bleiben die Gelder? Es gibt Vertretungsmittel, gering zwar, aber auch davon bekommen die Kollegen nix mit. Das ist also alles rechtens deiner Meinung nach? Wenn das alles so rechtens wäre, bräuchten wir ja eigentlich nur einen Sozi alarbeiter pro WG ... würde das JA auch freuen ;) Aber bitte erkläre mir das ...

M
muetze

19.10.2014 um 02:08 Uhr

... ich wäre übrigens über konstruktivere Beiträge dankbarer ... gab es hier ja auch schon, dafür schon einmal danke schön.

P
Pickel

19.10.2014 um 02:25 Uhr

Muetze kennst du die Verträge und direkten Absprachen zwischen deinem AG un dem Jugendamt?

M
muetze

19.10.2014 um 09:23 Uhr

Hallo Pickel,
ich kenne lediglich die Betreuungsverträge, welche sonstigen Verträge und Absprachen es mit dem Jugendamt oder dem Senat und dem Träger etc. diesbezüglich gibt weiß ich nicht; deshalb habe ich ja den Kollegen befragt der mir darüber hätte Auskunft geben können, um mir einen Überblick zu verschaffen ... er konnte mir aber nichts dazu erklären.

G
ganther

19.10.2014 um 14:49 Uhr

Da siehst du doch wie dünn das Eis ist! Du kennst den Vertrag nicht und stellst hier jemand als Straftaten hin. Mutig! Es gibt auch so was wie üble Nächte und Verleumdung in Deutschland. Du hättest erst mal mit deinem Chef reden müssen und wenn du es dann immer noch nicht weißt dann gepflegt Zurückhaltung üben müssen! Und by the way: du redest immer davon dass es deine Aufgabe sei. Was meinst du denn damit? Du bist nicht die Polizei nicht die Staatsanwaltschaft nicht das Finanzamt. Es ist nicht Job des BR die Einhaltung aller Gesetze zu überprüfen

G
ganther

19.10.2014 um 18:56 Uhr

Ich fange an das App zu hassen. Erst zerschießt die automatische Korrektur meines Handys jeden Beitrag und eine Funktion zur erneuten Bearbeitung des Beitrags gibt es nicht. Natürlich Straftäter und Nachrede. ...

S
Schwalbennest

19.10.2014 um 19:17 Uhr

Naja, jetzt wie Vogel Strauss zu verfahren hat der Gesetzgeber aber auch nicht beabsichtigt.

Neben einer ev. vorliegenden Straftat????, geht es ja auch um Arbeitsbedingungen und Pflege bzw. Betreuungsstandards, die hier nicht mehr erfüllt werden.

Natürlich sollte man nicht gleich mit Verdächtigungen oder gar Unterstellungen herumwerfen bzw. etwas in dieser Richtung andeuten. Da sollte man sich besser sein Teil denken und erst einmal Nachforschungen anstellen.

Hier hätte ein BR auch das Recht, sich direkt beim JA zu erkundigen, wie hier was vertraglich geregelt ist, ohne gleich einen Verdacht äußern zu müssen.

Die Betriebsrat kontrolliert ja von sich aus – ohne Auftrag – die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften und folgt natürlich auch Hinweisen von Arbeitnehmern auf Verstöße. Das gilt auch für einzelne BRM.

Ohne hier gleich auf Straftaten abzustellen, bestehen ja für einen BR noch genügend andere Punkte, wo er ansetzen könnte und normal auch müsste. Sollte es sich dann herausstellen, dass hier doch unberechtigt Gelder vom JA eingestrichen wurden, ohne die Vorgaben zu erfüllen, sollte dieses natürlich erst einmal mit dem AG besprochen werden.

H
Hartmut

19.10.2014 um 20:03 Uhr

Hallo muetze, ich meine, jawoll, das was der GF gemacht hat, IST Einschücherung, und ja, es IST Drohung, und NEIN, er darf das nicht tun. Und? Was willst du machen? Ihn dafür verklagen, dann brauchst du Beweise. Ihn nicht verklagen und weinen?

Im Ernst. Ein BR braucht wie wir sagen 'A*** in der Hose'. Solche Szenarien wie du sie erlebt hast gibt es häufiger, lerne damit umzugehen und trotzdem gute BR-Arbeit zu machen. Das ist es, warum der Gesetzgeber dich außergewöhnlich gut schützt. Auch gegen solche 'Spielerken', wie das was dein GF da mit dir macht, denn mehr ist es nicht. Da kenne ich ganz andere Szenarien.

Also, nicht bange machen lassen! Im Übrigen finde ich es ganz gut, was Schwalbennest geschrieben hat, dem schließe ich mich an.

G
ganther

19.10.2014 um 20:58 Uhr

Schwalbennest das JA wird wohl kaum den Vertrag zeigen....

S
Schwalbennest

19.10.2014 um 21:14 Uhr

Muss es ja auch nicht. Hier gelten normalerweise ja feststehende Grundregeln, die auch der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten.

Ein BR muss ja nicht alles Wissen - wenn doch, hätten wir ja auch dieses Forum nicht – und kann/darf einmal etwas hinterfragen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein JA, ein Auskunftsersuchen eines BR verweigern wird. Ist es doch auch im Interesse der von ihr Betreuten, dass dieser weiß wie etwas geregelt ist.

Nicht nur das Jugendschutzgesetz gebietet hier eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

G
ganther

19.10.2014 um 22:53 Uhr

Nach meinen Erfahrungen als BR bekommst du da null Einsicht in solche Sachen mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit solcher Unterlagen

K
Kölner

19.10.2014 um 23:11 Uhr

Hier reden einige (Schwalbennest) ohne Sinn und Verstand und wissen nicht annähernd, wie ein betreuungsvertrag mit dem JA und die Ableistung der damit verbündenden FLS zustande kommen. Schwach, ganz schwach...aber Hauptsache, Senf!

C
Castaneda

20.10.2014 um 14:58 Uhr

Da ich auch in diesem Bereich arbeitete, gehe ich stark davon aus, dass nicht erbrachte FLS sicher nicht einfach abgerechnet werden dürfen. Welcher öffentliche Kostenträger erlaubt bitte sowas? Da wird muetze mit seiner Vermutung schon ganz richtig liegen, ohne es jedoch hundertprozentig beweisen zu können. Du solltest an der Sache dran bleiben, denn sollte sich deine Vermutung bewahrheiten, ist die Zukunft deines Vereins äußerst bedroht. Dann fordert das JA tausende Euro zurück und das war es dann mit dem Träger. Passiert nicht selten im sozialen Bereich, wo Gelder sehr begrenzt sind und der Kostendruck sehr hoch ist. Letztlich musst du ja auch deine Kolleg_innen schützen. Mit voreiligen Unterstellungen wäre ich auch vorsichtig, wobei ich hier noch keine Verleumdung sehe.

K
Kölner

20.10.2014 um 17:06 Uhr

Nach dieser Antwort, castaneda, spreche ich dir ab, in diesem Bereich tatsächlich den Überblick über die FLS und deren Abrechnung zu haben.

N
niemand

20.10.2014 um 18:38 Uhr

Hallo Muetze, Die Verträge und deren Erfüllung sind für dich als BR nicht so wichtig. Bleib doch aber an dem Thema Mehrbelastung und auch am Thema Überlastung dran und verlange von deinem AG Erklährungen wie er gedenkt Urlaub und Krankheit auszugleichen. Schau daß du dafür deinen BR hinter dich bringst. Fordert den AG auf Mehrarbeit genehmigen zu lassen und lehnt wenn nötig auch Mehrarbeit ab. Das wird deinem AG schon zeigen, worum du dir Sorgen machst und daß er dich hier nicht durch Drohung zum Schweigen bringt.

N
Nubbel

20.10.2014 um 22:06 Uhr

... natürlich stellt sich die Frage, wie jemand der 40 Stunden arbeiet die 40 Stunden des Kollegen mitarbeitet, wenn dieser bspw. krank ist. Das Jugendamt bezahlt diese Stunden, sie werden aber nicht geleistet. Natürlich ist es Aufgabe des BR auf dieses Problem aufmerksam zu machen ..ich sage AUFMERKSAM MACHEN! . Der AG wird es eher weniger ansprechen ... Antwort 10 Erstellt am 18.10.2014 um 22:05 Uhr von muetze

über die 40 std in der woche solltest du noch mal nachdenken. das sind doch niemals 40 fls

C
Castaneda

21.10.2014 um 10:49 Uhr

@Kölner: Dann wäre es auch hilfreich, wie du deine AUssage begründest. Warum bitte sollte ich davon keine Ahnung haben?

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