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Unterrichtung gem §100 Betr.VG

S
schokosven
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage: es geht darum wir haben eine Anhörung nach §99 Betr.VG auf unseren Tisch bekommen. Diese haben wir abgelehnt. Und zwar aus einem Grund, der AG möchte gerne ein Externe Bewerber einstellen wir sind der Meinung er kann ebenso gut unseren Leiharbeitnehmer einstellen der die selbe Qalifikation hat. Jetzt hat der AG §100 gezogen und sagte das er Leiharbeitnehmer nicht Interner Bewerber ist. Ist das so richtig? Der Leiharbeitnehmer Arbeitet aber schon 3 Jahre bei uns und wir möchten das er eingestellt wird weil er seine Aufgabe gut macht sonst hätte man Ihn ja abbestellen können. Meine Meinung ist den Externen wieder Abzulähnen aber ich habe ja nur 1:7 Meinung. HaHa

Danke im voraus Schokosven

1.09905

Community-Antworten (5)

L
Lurchi

16.10.2014 um 10:06 Uhr

So ganz 1:7 kann es ja nicht sein. Sonst wäre ja die Anhörung nach 99 nicht von Euch abgelehnt worden. Ich hoffe ihr habt Eure Ablehnung klar formuliert und Euch vermutlich auf Punkt 3 im §99 bezogen. Da ist bekanntlich von "im Betrieb beschäftigten AN" die Rede. Wir stehen gerade wegen eines ähnlichen Falles vor Gericht und nä. Woche ist Kammertermin. Wenn ihr Euch einig seid und mit Eurem Anwalt gesprochen habt, dann wird der Euch sicherlich darauf hingewiesen haben, das der §100 nicht das schlechteste ist. Denn im Gegensatz zum §99 habt ihr hier die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung - die ihr auch unbedingt nutzen solltet. Vielleicht schaust Du dir nochnmal genau im Fitting alle Unterschiede und Rechtssprechungen hierzu an. Denn es wird etwas kniffelig.... Viel Spass damit.

D
Dezibel

16.10.2014 um 10:13 Uhr

Diese haben wir abgelehnt. Meine Meinung ist ... wieder Abzulähnen Habt ihr nun schon, oder willst Du erst?

aber ich habe ja nur 1:7 Meinung also ist das nur DEINE Meinung?

G
gironimo

16.10.2014 um 10:16 Uhr

Erst einmal müsst Ihr unverzüglich (am besten heute noch) der Dringlichkeit widersprechen (Beschluss in einer außerplanmäßigen BR-Sitzung) und den AG auffordern die Maßnahme entweder rückgängig zu machen oder das Arbeitsgericht anzurufen.

Ob Euer Widerspruch bestand hat, sei anzuzweifeln. Hat sich der Leih - AN denn überhaupt auf die Stellenausschreibung beworben?

S
schokosven

16.10.2014 um 18:29 Uhr

Hallo Kollegen, erst mal vielen ank für eure Antworten. Wir hatten heute dazu eine Sondersitzung und haben die auch den §100 abgelehnt.weil die Dringlichkeit nicht vorliegt nach Meinung des BR. Nun schauen wir mal was die GL anstellt sie hat ja 3 Werktage Zeit. Der AG wollte ja jetzt mit dem §100 eine Dringlichkeit erzwingen. Wir arbeiten seit 4 Jahren an einer BV für die Mitarbeiter und derAG wundert sich warum der Krankenstand so hoch ist!! Das hat er ja jetzt bin seiner Begründung geschrieben bei der Anhörung nach §100. Unmd zu der Meinung ich werde hier nur meine Meinung äußern, ausser wir haben beschlossen und heute haben wir abgelehnt;; der Betriebsrat nartürlich nur mit der mehrheit das ist wohl klar. Viel Spass beim lesen und vielleicht auf eine Antwort in diesem Sinne mit Kollegalen Gruß schokosven

H
Hoppel

16.10.2014 um 18:54 Uhr

@ schokosven

Ist ja schön, dass ihr Euch so für Euren Leih-AN einsetzt ...

MUSS Euer AG Stellen intern ausschreiben? Und/oder ist Euer Leih-AN gem. § 13a AÜG über die zu besetzende Stelle informiert worden?

Und nochmal: Hat sich dieser Leih-AN überhaupt auf die Stelle beworben?

Es wäre ausgesprochen toll, wenn Du gestellte Fragen auch beantworten würdest!

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