Erstellt am 14.10.2014 um 15:16 Uhr von Dezibel
Es ist nicht unüblich, dass der AG den Mitarbeiter eine gewisse Zeit an sein Unternehmen binden will, wenn er schon richtig Geld hingelegt hat. Wäre ja auch doof, wenn er bezahlt und anschließend ist er weg.
Der Kollege MUSS aber gar nichts, er kann auch die Ausbildung eben nicht machen und bleibt frei in seinen Entscheidungen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass man eben zB nach einem Jahr gehen kann, aber anteilig gewisse Gelder zurückzahlen muss. Alles ist möglich ...
Erstellt am 14.10.2014 um 15:23 Uhr von Pickel
Hängt auch von der Länge der Weiterbildungsmaßnahme ab. 3 Jahre sind wohl die gesetzliche Maximalgrenze.
Erstellt am 14.10.2014 um 15:33 Uhr von Nubbel
dazu gibt es bag urteile.
kommt darauf an.
Erstellt am 14.10.2014 um 16:00 Uhr von Snooker
Wie Nubbel sagt, es kommt drauf an. Hatte es um den Jahreswechesl gerade selber. AG hatte mir Weiterbildung bezahlt und ich musste mich verpflichten x Jahre nicht zu kündigen da ich sonst die Summe y zurück zahlen müsste.
Ohne das es vorher geplant war habe ich dann doch den AG gewechselt. Mit Hilfe der GEW bin ich dann gegen die Rückzahlung vor gegangen. Eine Woche vor Gerichtstermin haben wir uns dann geeinigt das der ehemalige AG mir die zu Unrecht abgezogne Summe in einer Höhe von ca. 80% zurück erstattet. Meine GEW hatte ein Urteil aus dem Hut gezaubert in demstand das man die Weiterbildung nicht zurück zahlen braucht bei Kündigung wenn der Inhalt des Vetrages zu allgemein verfasst ist.
Würde gerne das Urteil benennen, bin aber leider bis Freitag früh mit LKW unterwegs, und anschliessend gleich für 14 Tage auf Malle.
Erstellt am 14.10.2014 um 18:44 Uhr von nicoline
Aliderzweite,
hier findest Du etliche Informationen zu dem Thema:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html
Erstellt am 14.10.2014 um 18:56 Uhr von Aliderzweite
Vielen Dank für die Infos und einen netten Feierabend
Viel Spaß auf Malle