W.A.F. LogoSeminare

Sbv Wahl an anderem Standort

O
olegfd
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage: wir haben die Wahl morgens um 10.00 meine Arbeitszeiten beginnt morgens um 5.00 muss ich da erst arbeiten? Wir müssen mit dem Zug dann erst nach Kassel fahren um dort an der Wahl teil zunehmen.

Wie ist das ?

1.10009

Community-Antworten (9)

P
Pickel

14.10.2014 um 16:22 Uhr

Kein Mensch hier weiß, wie weit Kassel für dich ist - und bist du Wähler oder im Ausschuss?

O
olegfd

14.10.2014 um 16:42 Uhr

Von Fulda aus

D
Dezibel

14.10.2014 um 16:56 Uhr

Hatte man für solche Fälle nicht die Briefwahl erfunden?

S
Snooker

14.10.2014 um 17:00 Uhr

Jupp, da müsstet ihr/du vorher und nachher noch arbeiten. Bis 8:30 uhr ca. arbeiten. Anderthalb Std brauch man für die Strecke über die A7 in etwa. 30 Min für die Wahl einrechnen und wieder zurück anderthalb stunden. Der Rest davor und danach muss gearbeitet werden. Fahrzeit und die Zeit der Wahl ist auch Arbeitszeit.

O
olegfd

14.10.2014 um 17:06 Uhr

Ne da nach brauchen wir nicht arbeiten. Mir ging es nur um morgens.

S
Schwalbennest

14.10.2014 um 17:08 Uhr

Snooker....die haben erkannt, dass Du eine Gefahr für sie bist. Nehmen daher nicht die BAB, sondern die DB:-)

Wenn Du einen ICE nimmst, ja, der braucht ja nur eine halbe Stunde. Außerdem dürfte die Wahl ja nicht genau um 10:00 Uhr sein, sondern eher beginnen. Sodass hier ev. ein ganz anderer Zeitraum möglich wäre.

Z. B. einen halben Tag (4) Std. Arbeiten und dann 4 Std. für Anfahrt Wahl und Rückfahrt. Und wenn das alles ohne großen Zeitverzug abläuft, kannst Du sogar hinterher im Betrieb den Arbeitsplatz noch aufräumen.

Das gehört aber normalerweise alles vorher geklärt.

S
Schwalbennest

14.10.2014 um 17:14 Uhr

„Anderthalb Std brauch man für die Strecke über die A7 in etwa.“

Nana, wenn nicht gerade ein Snooker vor einem herumschleicht, schafft es ein halbwegs vernünftiger Brummi auch in einer Stunde von Fulda nach Kassel.

C
carlhugo

15.10.2014 um 14:01 Uhr

Wurde Oben schon Erwähnt Briefwahl

I
ickederdicke

15.10.2014 um 15:43 Uhr

Leutz, Briefwahl nur im Förmlichen Wahlverfahren ab 50 SB & GL erst mgl. Im einfachen Wahlverfahren gibt es keine Briefwahl ! Schaut mal in die SchwbVWO, zu finden auf der Seite der Integrationsämter.

Ihre Antwort